Anklage wegen Delikten gegen die sexuelle Integrität

St. Gallen - Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, ab Frühjahr 2017 während knapp zwei Jahren im Internet Kontakt zu Mädchen gesucht zu haben, um mit diesen seine sexuellen Fantasien auszuleben. Symbolfoto: Picture Alliance, Frankfurt/Main

St. Gallen – Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen hat die Untersuchung gegen einen 54-jährigen Schweizer abgeschlossen. Er wird angeklagt wegen mehrfacher Pornografie, mehrfacher versuchter Pornografie, mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, versuchtem Menschenhandel und versuchter Anstiftung zu Menschenhandel. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine vierjährige Freiheitsstrafe sowie ein Tätigkeitsverbot.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, ab Frühjahr 2017 während knapp zwei Jahren im Internet Kontakt zu Mädchen gesucht zu haben, um mit diesen seine sexuellen Fantasien auszuleben. In diesem Zusammenhang konversierte er mit rund 20 Personen, weshalb ihn der Vorwurf der mehrfachen Pornografie, der mehrfachen harten Pornografie und der mehrfachen versuchten harten Pornografie trifft. Weil dem Beschuldigten darüber hinaus zur Last gelegt wird, wiederholt unter 16-jährige Chat-Partnerinnen verleitet zu haben, an sich selber sexuelle Handlungen vorzunehmen, trifft ihn zusätzlich der Vorwurf der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind. Sogenannte „hands-on-Delikte“ werden dem Beschuldigten nicht zur Last gelegt. Indes muss er sich wegen versuchten Menschenhandels und versuchter Anstiftung zu Menschenhandel in Bezug auf eine minderjährige Person verantworten. Dies, weil der Beschuldigte über Internet Kontakt mit einer Organisation aufgenommen haben soll, in der Absicht, ein 9-jähriges Mädchen zwecks sexueller Ausbeutung für einige Stunden zu „mieten“. Auch hier kam es aber zu keinem persönlichen Kontakt zwischen dem Beschuldigten und einem Kind. Dieser weist die Vorwürfe in Bezug auf den Menschenhandel überdies von sich.

Die aufwändige Strafuntersuchung ist mittlerweile abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft klagt den Beschuldigten beim Kreisgericht St.Gallen an und beantragt für ihn eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, unter Anrechnung der Untersuchungshaft, eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 100.00 sowie ein lebenslanges Verbot betreffend Tätigkeiten, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfassen.

Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.