Johannes Kaiser zur Interpellationsbeantwortung der Regierung betr. «Ermöglichung einer Rentenanpassung»
Aus der vorliegenden Interpellationsbeantwortung und dem aufdatierten Kurzgutachten der LIBERA, welches wir im Oktober-Landtag behandelt haben, ergibt sich klar, dass eine Rentenerhöhung ohne Gesetzesanpassung nicht möglich ist. Dies bedeutet in der Folge, dass der nunmehr schon 10 Jahre anhaltende Rentenstillstand noch um viele weitere Jahre verlängert wird.
Für die heutigen Rentner bedeutet dies eine Abnahme ihres Realeinkommens bzw. der Kaufkraft, was besonders diejenigen Rentner trifft, die nur eine AHV-Rente beziehen – und wir wissen, dass das nicht wenige sind. Die zukünftigen Rentner müssen mit einer weiterhin abnehmenden Versorgungsquote rechnen, was heisst, dass der Abstand zwischen ihrem letzten Gehalt und der AHV-Rente immer grösser wird. Insbesondere unter dem Aspekt, dass die Renten aus der zweiten Säule wegen des ständig sinkenden Umwandlungssatz geringer ausfallen werden, stellt die AHV-Rente weiterhin einen bedeutenden Teil des Rentnereinkommens dar, noch vielmehr für diejenigen Rentner, die an sich schon niedrige Einkünfte aus der Pensionskasse haben werden.
Gerade für die zukünftigen Rentner ist es daher wichtig, dass sich die AHV-Renten nicht nur an der Preis-, sondern auch an der Lohnentwicklung orientieren.
AHV Liechtenstein mit 11 Jahresreserven
AHV Schweiz mit 1 Jahresreserve
Die AHV in Liechtenstein steht auf gesunden Beinen, und wir befinden uns mit Reserven von derzeit rund 11 Jahresausgaben in einer komfortablen Lage. Im Gegensatz dazu verfügt die AHV in der Schweiz über Reserven von rund 1 Jahresausgabe. In Deutschland und Österreich arbeiten die Rentenkassen nach dem klassischen Umlageverfahren und bilden keine oder nur geringe Reserven.
Rentenerhöhungen in allen Nachbarstaaten
Trotzdem haben in diesen Ländern in den letzten 10 Jahren immer wieder Rentenerhöhungen stattgefunden, während in Liechtenstein die AHV-Rente seit 2011, also seit zehn Jahren, nicht mehr angepasst wurde. Im gleichen Zeitraum kam es in der Schweiz 4 Mal zu Rentenanpassungen in der Höhe von insgesamt 4.82%.
In Österreich stieg die Durchschnittsrente um 23%, und in Deutschland die Standardrente um 25,7% (Westdeutschland) bzw. 38, 7% (Ostdeutschland).
Die Regierung hat derzeit nach aktueller Gesetzeslage keine Möglichkeit, eine Rentenanpassung vorzunehmen. Wie die Regierung in BuA 69/2021 zum Kurzgutachten der LIBERA ausgeführt hat, würde eine Erhöhung um 3,45 %, d.h. eine Erhöhung der Minimalrente um 40 Franken bzw. der Maximalrente um 80 Franken monatlich dazu führen, dass die Reserven der AHV unter die gesetzlich vorgeschriebenen 5 Jahresausgaben fallen würden und somit neue Massnahmen -also Erhöhung der Beiträge, des Staatsbeitrages oder des Rentenalters -notwendig wären.
2.5%ige Rentenerhöhung ist im Rahmen des Gesetzes möglich
Dies könnte mit einer etwas geringeren Rentenerhöhung vermieden werden: Wie ich im Oktober im Landtag bereits ausgeführt habe, könnte mit einer Erhöhung um 2.5 %, d.h. einer Erhöhung der Minimalrente um 30 Franken (von 1160 auf 1190 Franken) bzw. der Maximalrente um 60 Franken (von 2320 auf 2380 Franken) dieses gesetzliche Erfordernis eingehalten werden.
Wiedereinführung des Mischindexes wie vor 2011 ist das Ziel
Eine einmalige Rentenerhöhung würde die Lage aktuell etwas entschärfen. Für die zukünftigen Rentner bliebe das Problem der sinkenden Versorgungsquote weiterhin ungelöst. Ein guter Schritt dahin wäre m.E. die Wiedereinführung des Mischindexes als Bemessungsgrundlage für etwaige Rentenanpassungen. Die Auswirkungen eines solchen Schrittes wären aufgrund früherer eigener Erfahrungen, aber auch aufgrund der Entwicklungen in der Schweiz relativ gut abzuschätzen.
Die Fakten liegen nun auf dem Tisch. Wenn wir wollen, dass die AHV-Rente in Liechtenstein in Zukunft als Lohnersatz wenigstens das Existenzminimum sichern können sollte, muss sie nicht nur an die Preis-, sondern auch an die Lohnentwicklung gekoppelt werden.
Es liegt nun an uns, am Landtag, die notwendigen Schritte zu setzen.