Corona: Verlängerung Kurzarbeitsentschädigung bis Ende März

Vaduz (ots) – In Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 7. Dezember eine Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über befristete Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19-ALVV) beschlossen.

Die Verordnung regelt die notwendigen Anspruchs- und Verfahrensvereinfachungen im Bereich der Arbeitslosen- und Kurzarbeitsentschädigung in Zusammenhang mit dem Coronavirus. Derzeit besteht bis Ende 2021 die Möglichkeit, aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie Kurzarbeitsentschädigung zu erhalten. Angesichts der nach wie vor angespannten Lage wurde diese Möglichkeit nun bis Ende März 2022 verlängert, um dadurch den betroffenen Unternehmen die nötige Planungssicherheit zu geben.

Die hierfür erforderliche gesetzliche Grundlage wurde vom Landtag in seiner Sitzung im Dezember durch eine Abänderung des Arbeitslosenversicherungs- gesetzes geschaffen.