Corona: Neue Verordnung für Einreise nach Österreich in Kraft

2G+ Regelung, kein PCR-Testnachweis für Booster-Geimpfte / 3G-Regelung für Pendler 

 

 (VLK) – Seit heute, Montag, ist eine neue Verordnung des Bundes mit Verschärfungen bei der Einreise nach Österreich in Kraft getreten. Bei der Einreise nach Österreich muss ein Impf- oder Genesungsnachweis und zusätzlich ein negatives Testergebnis mitgeführt werden (2G+-Regelung). Eine Registrierung oder Quarantäne ist in diesem Fall nicht notwendig.

Die Verpflichtung zum Mitführen eines negativen PCR-Testergebnisses gilt nicht für Personen, die über eine „Booster-Impfung“ verfügen. Für PendlerInnen gilt weiterhin die 3G-Regel. Einreisen aus einem Virusvariantengebiet sind bis auf wenige Ausnahmen untersagt.

Personen, die in das Bundesgebiet einreisen und glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich nicht in einem Virusvariantengebiet (derzeit Staaten des südlichen Afrikas) aufgehalten haben, müssen einen Impf- oder Genesungsnachweis und zusätzlich ein negatives Testergebnis mitführen (2G+-Regelung). Eine Registrierung oder Quarantäne ist in diesem Fall nicht notwendig. Liegt kein negatives Testergebnis vor, ist eine Registrierung in der Pre-Travel-Clearance vorzunehmen und unverzüglich eine Quarantäne anzutreten. Die Quarantäne gilt sofort als beendet, sobald ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt.

Der Ninja-Pass (Schultestpass) wird wie für die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung anerkannt bzw. in den Ferien auch dann, wenn die entsprechenden Testintervalle eingehalten werden.

Die Verpflichtung zum Mitführen eines negativen PCR-Testergebnisses gilt nicht für Personen, die über einen Nachweis einer sogenannten „Booster-Impfung“ (Auffrischungsimpfung) verfügen.

Für PendlerInnen gelten gesonderte Regelungen. Hier kommt weiterhin die 3G-Regelung zur Anwendung.