Vorarlberg: Änderung der Einreiseverordnung

Ab Montag, 22. November 2021, gelten geänderte Einreisevorschriften nach Österreich. Es gilt für die Einreise grundsätzlich eine 2,5-G-Pflicht.

Es sind nur noch Nachweise über eine Genesung, Impfung oder PCR-Testung als Nachweise für die Einreise gültig. Antigentests und Antikörpertests sind nicht mehr gültig. Eine Ausnahme besteht für Pendler, die zu beruflichen Zwecken, zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb, zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners, einreisen. In diesen Fällen gelten auch weiterhin Antigentests mit einer Gültigkeit von nunmehr 24 Stunden.