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Vogelgrippefall in Schweizer Geflügelbetrieb

Im Zürcher Unterland wurde am 23. November 2021 bei einer Hobbyhaltung mit Geflügel ein Fall von Aviärer Influenza festgestellt.

Das Veterinäramt des Kantons Zürich hat die notwendigen Sofortmassnahmen veranlasst. Das Referenzlabor bestätigt, dass es sich um eine hochansteckende Variante handelt. Bund, Kantone und Liechtenstein bereiten die nötigen Massnahmen vor, um eine Weiterverbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Schon jetzt ruft das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV alle Geflügelhalter auf, vorbeugenden Massnahmen zu treffen. Das Virus ist nach heutigen Erkenntnissen nicht auf den Menschen übertragbar.

Anfang dieser Woche bestätigten die Behörden von Baden-Württemberg in der Nähe der Schweizer Grenze eine hochansteckende Variante der Vogelgrippe bei Schwänen. Der Fall im Zürcher Unterland im Gebiet des Rheins ist nun der erste in der Schweiz in einer Hobbyhaltung mit Hühnern und Wasservögeln. Die weiteren Massnahmen werden in den nächsten Tagen kommuniziert.

Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel vermeiden
Seit Ende Oktober haben die Fälle von Vogelgrippe (Aviäre Influenza) bei wildlebenden Wasservögeln in Europa stark zugenommen. Auch sind in mehreren Ländern erste Fälle in Geflügelbetrieben aufgetreten. Derzeit treffen wildlebende Wasservögel auch an unseren Seen zur Überwinterung ein. Das grösste Übertragungsrisiko ist der direkte Kontakt zu Wasservögeln.

Daher sind vorbeugende Massnahmen jetzt im ganzen Land wichtig. Jeder Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln ist zu verhindern. Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen ruft daher die Geflügelhalter auf, Folgendes zu beachten:

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