Finanzplanung: jährlich 80 Mio. Mehrkosten für Personal und Sachaufwand

Wenn ich mir die beiden Vorlagen zum Voranschlag 2022 und die Finanzplanung 2022 bis 2025 anschaue, so komme ich nicht umhin, unseren Staatshaushalt in gewissem Sinne mit einer Wundertüte zu vergleichen: je mehr man aus dieser Tüte entnimmt, desto voller wird sie. Das ist doch speziell, was mich veranlasste, genauer hinzusehen und dieses Phänomen zu ergründen.

 

Zu den Einnahmen:
Es ist erfreulich, wenn in der Finanzplanungsdekade bis 2025 die Staatseinnahmen fliessen und gemäss Prognose auch weiterhin ansteigen. Wir können nur hoffen, dass die Erwartungen, die die Regierung hier darlegt, eintreffen.

Denn die Ausgabenseite
und so bin ich bei den Ausgaben der Finanzplanungsdekade bis 2025, eindeutig in Expansion begriffen. Der starke Anstieg der Ausgaben hat nicht nur mit den hier im Hohen Haus beschlossenen Gesetze zu tun, die ja von der Regierung eingebracht werden, sondern eben auch mit den durch die Regierung beeinflussbaren Faktoren.

Aus der Finanzplanung ist ersichtlich, dass massgebliche Aufwandpositionen in den letzten 5 Jahren schon deutlich angestiegen sind, so z.B. der Personalaufwand um 30 Mio. und er soll die nächsten 4 Jahre nochmals um CHF  34 Mio. ansteigen.

Auch der Sachaufwand stieg um über CHF 30 Mio.  und soll bis 2025 auf hohem Niveau bleiben, etwa CHF 20 Mio. höher als vor Covid-19.

Die Beitragsleistungen sind seit 2019 um über 50 Mio. auf ein Niveau von 400 Mio. angestiegen und sollen gemäss Finanzplanung in etwa dort verbleiben, also auf einem Niveau, das ca. CHF 50 Mio. höher liegt als vor der Covid-19-Situation.

Nur die Finanzzuweisungen sind im Vergleich zu 2016 abgesunken und sollen in etwa auf dem tieferen Niveau verbleiben.

Wenn wir das also genauer betrachten, ist die Regierung in ihrem Einflussbereich mit dem Personal- und Sachaufwand in extrem grosszügiger Verfassung und hat – ich muss es so sagen – die Schleusen auf Position «offen» gestellt.

Jährlich 80 Mio. wiederkehrend !

Allein diese Kostenentwicklung des Staatsapparates beim Personal und Sachaufwand mit einer Steigerung und permanenten, wiederkehrenden kumulierten Fixkosten von 80 Millionen Franken pro Jahr mit Stand 2025 – gerechnet in einer 10-Jahresdekade –  ist denkwürdig. Diese Entwicklung löst bei mir alles andere als eine Begeisterung aus.

Mir fehlt mit dieser Finanzplanung ganz klar der finanzpolitische Orientierungspunkt der Regierung.

Schmerzliche Einschnitte für Bevölkerung
Wir haben dabei bei der Krankenkasse und bei der AHV schmerzliche Einschnitte vorgenommen, Steuern zum Nachteil des Steuerzahlers angepasst, Gebühren erhöht und im Rahmen der Staatshaushalts-Sanierungsphase die Gemeinden zur Kasse geholt: Denn die Gemeinden haben deutlich mehr als CHF 50 Mio. pro Jahr in der Sanierungsphase beigetragen, und das hat heute bei den Finanzausgleichsgemeinden entsprechende negative Auswirkungen.

Anteil der Geldspielabgabe an die Standortgemeinde
In diesem Zusammenhang möchte ich erneut – wie ich dies bei anderer Gelegenheit kommuniziert habe – im Kontext mit dieser Finanzplanung 2022 – 2025 der Regierung und dem Landtag mitgeben, die Standortgemeinden bei der Geldspielabgabe analog der Ertragssteuer begrenzt mit 35% partizipieren zu lassen.

Für diverse Investitionen wie Fahrradwege, klimafreundliche Vorbildprojekte und vieles mehr benötigen – insbesondere die finanzschwachen mittelgrossen Gemeinden und zum Teil Doppelgemeinden mit zwei Dorfinfrastrukturen die entsprechenden finanziellen Mittel.

Personal- und Sachaufwandexpansion beim Land
Wie bereits ausgedrückt: Sorgen bereiten mir die bis 2025 neuerlichen Personal- und Sachaufwand-regenerierten Fixkosten – jährlich immer wiederkehrende Fixkosten in den Staatsapparat von jährlich rund 80 Millionen Franken – dies in Betrachtung einer 10-Jahresdekade.

Dies hemmt und blockiert die Leistungen in und für die Menschen in unserem Land.

Johannes Kaiser, Landtagsabgeordneter