Kleine Anfrage des Stellvertreter Abgeordneten Büchel Hubert zum Thema: Industriezubringer in Ruggell
Im Verkehrsinfrastrukturbericht 2021, Bericht und Antrag Nr. 116/2020, wird erwähnt, dass der Erwerb der Grundstücke, die für die Realisierung des Industriezubringers beziehungsweise des Industriekreisels in Ruggell nötig sind, sehr aufwendig ist.
Der amtlichen Kundmachung der Gemeinde Ruggell vom 9. September 2021 konnte nun entnommen werden, dass der Umtausch der letzten Parzelle für den Neubau des Kreisels «Industriezubringer» genehmigt wurde. Dazu nun meine Fragen:
Wie ist der aktuelle Stand des Industriezubringers in Ruggell?
Graziella Marok-Wachter: Das Vorprojekt für den Industriekreisel Ruggell liegt vor. Das Vorprojekt war die Basis für den Landerwerb. Aktuell werden mit Überschussmaterial des laufenden Ausbaus der Landstrasse Ruggell bereits Vorschüttungen für den Kreiselbau getätigt. Im Budget des Jahres 2022 ist der Bau des Kreisels mit CHF 1 Mio. veranschlagt.
Aktuell laufen die Arbeiten für das Bauprojekt. Die Submission der Baumeisterarbeiten ist vorbehaltlich der Budgetgenehmigung durch den Landtag im Winter 2021/22 vorgesehen.
Wurde mit allen Anrainern eine einheitliche und ausgewogene Lösung gefunden und kann mit dem Bau – wie im Verkehrsinfrastrukturbericht 2021 erwähnt – im kommenden Jahr gestartet werden? Gibt es hierzu schon konkrete Terminpläne?
Graziella Marok-Wachter: Die Gemeinde Ruggell, welche für den Landerwerb federführend war, konnte in der Zwischenzeit alle für den Bau notwendigen Flächen sichern. Derzeit erfolgt die Aufteilung der Grundstücke zwischen dem Land und der Gemeinde Ruggell. Somit ist der Beginn der Bauarbeiten im Frühjahr 2022 gesichert.
Eine kleine Teilfläche zur Erstellung des durchgehenden Trottoirs im Südwesten des Kreisels konnte bislang noch nicht erworben werden. Der Bau des Kreisels ist davon nicht betroffen.
Wurde in der Analyse sprich Verkehrsplanung des Landes im Zusammenhang mit dem Industriezubringer in Ruggell auch das erhöhte Verkehrsaufkommen für die Anrainer direkt, aber auch indirekt, seit der Eröffnung des Casinos berücksichtigt?
Graziella Marok-Wachter: Die Schaffung der Industriezone mit den gewerblichen Nutzungen inkl. Casino führt zwangsläufig zu einer Verkehrszunahme, die mit der Standortentwicklung der Gemeinde Ruggell zusammenhängt.
Der Bau des Kreisels und der neuen Industrieanbindung der Gemeinde, ist eine Reaktion auf den entstehenden Mehrverkehr. Die baulichen Massnahmen sollen dazu dienen, die zusätzlichen Fahrten möglichst schnell auf die Autobahn A13 abzuleiten, um das Siedlungsgebiet möglichst vom Verkehr freizuhalten. Durch den Bau des Kreisels selbst entsteht keine Verkehrszunahme.
Werden die Lärmemissionen gemäss der Lärmschutzverordnung eingehalten beziehungsweise welche Massnahmen wurden getroffen?
Graziella Marok-Wachter: Im Vergleich zum Status Quo ergibt sich für die unmittelbar an der Landstrasse liegenden Gebäude, entlang der Rampe bis zur Binnenkanalbrücke, keine Veränderung in Bezug auf die Lärmemissionen. Aufgrund der Berechnungen im Lärmgutachten für den Kreisel erfolgt durch das Projekt eine geringfügige Verbesserung der Lärmsituation. Die erforderlichen Grenzwerte werden dennoch nicht erreicht, weshalb im Projekt Lärmschutzmassnahmen vorgesehen sind.
Im vergangenen Winter kam es immer wieder vor, dass Lastwagen in der Steigung der Rheinbrücke steckenblieben. Wurde dieses Problem sprich die Steigung/Neigung der Auffahrt auf die Rheinbrücke geprüft und welche Lösungen wurde gefunden?
Graziella Marok-Wachter: Die Steigung der Rampe von Ruggell zur Binnenkanalbrücke beträgt ca. 7 %. Die Zwangspunkte sind durch die Topografie gegeben. Die Steigungsverhältnisse können ohne ein Anheben der Strasse im Siedlungsbereich nicht geändert werden. Das Kreiselprojekt orientiert sich an den bestehenden Höhen. Die Steigung der Rampe bleibt deshalb unverändert.
Kleine Anfrage des stv. Abgeordneten Hasler Thomas zum Thema: Anpassung des gesamten Nebenstrafrechts
Die Fraktion der Vaterländischen Union bemerkt in einem vorgelegten Postulat zur Stärkung des Tierschutzes, dass im Rahmen der Strafgesetzbuchrevision 2019 versäumt wurde, das Nebenstrafrecht anzupassen. Der Strafrahmen im Strafgesetzbuch wurde von 360 auf 720 Tagessätze erhöht. Im Nebenstrafrecht – und das betrifft unzählige Gesetze: also Strassenverkehrsgesetzgebung, Gewerberecht, Waffengesetz, Tierschutzgesetz – wurde dies nicht gemacht.
Kann die Regierung darlegen, ob sie die Meinung teilt, dass es sich hierbei um ein Versäumnis in der Gesetzesrevision des Strafgesetzbuches 2019 handelt?
Graziella Marok-Wachter: Es handelt sich nicht um ein Versäumnis. Wesentliches Ziel der damaligen grossen Reform war, ein ausgewogenes Strafverhältnis bei Delikten gegen Leib und Leben gegenüber den Vermögensdelikten zu schaffen. Die Anpassung der Anzahl der Tagessätze von 360 auf 720 war lediglich ein untergeordneter Teilaspekt der Reform und betraf Strafbestimmungen des Strafgesetzbuches mit einer Strafdrohung bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Die Strafdrohungen im Nebenstrafrecht wurden nicht geprüft, weil dort spezifisch je Gesetz eine differenzierte Beurteilung unter Einbindung der zuständigen Ministerien und anderer Stellen vorzunehmen ist, was im Rahmen der Reform nicht möglich war. Auch im Rezeptionsland Österreich hat die Harmonisierung und Anpassung der Geld- bzw. Freiheitsstrafen im Rahmen des Strafrechtsänderungsgesetzes 2015, welches mit der Reform weitgehend nachvollzogen wurde, ausschliesslich das Strafgesetzbuch betroffen.
Hat die Regierung bereits Massnahmen ergriffen beziehungsweise Beschluss darüber gefasst, dem Landtag eine Abänderung des gesamten Nebenstrafrechts vorzulegen? Wenn nein, warum nicht?
Graziella Marok-Wachter: Aktuell wurden keine Massnahmen ergriffen. Allerdings ist es richtig, dass im Nebenstrafrecht neben gegenständlich nicht relevanten Übertretungen einige Vergehen enthalten sind, bei denen eine Anpassung geprüft werden kann.
Würde eine solche Anpassung alle Gesetze im Bereich Nebenstrafrecht betreffen? Wenn nein, welche wären weshalb auszunehmen?
Graziella Marok-Wachter: Nein. Bei den in der Einleitung genannten Materiengesetzen wie beispielsweise dem Strassenverkehrsgesetz oder dem Gewerbegesetz sind die jeweiligen Übertretungen lediglich mit einer Busse bedroht und es sind keine Strafdrohungen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen, die eine Anpassung der Anzahl der Tagessätze wie im Strafgesetzbuch rechtfertigen würden. Bei anderen Gesetzen, wie beispielsweise dem Waffengesetz, könnte eine Erhöhung der alternativen Geldstrafdrohung auf 720 Tagessätze geprüft werden. Wie zu Frage 1 ausgeführt, ist hier allerdings jeweils eine differenzierte Beurteilung unter Einbindung der zuständigen Ministerien und anderer Stellen vorzunehmen.
Kleine Anfrage des stv. Abgeordneten Hasler Thomas zum Thema: Verkehrslösung Unterland, Optimierung der Rheinbrücke Bendern-Haag
Die Rheinbrücke in Bendern ist ein Schlüsselpunkt für die Lösung des Verkehrsproblems im Liechtensteiner Unterland. Gemäss dem vor fast einem Jahr erschienenen Verkehrsinfrastrukturbericht 2021 werden dort pro Tag über 15‘000 Fahrzeuge gezählt. In den letzten Jahren wurde von der Regierung in dieser Thematik nicht viel bewegt, obwohl die Gemeinde Gamprin das bei der Rheinbrücke liegende Areal zu grossen Teilen erwerben konnte und somit die Gestaltungsmöglichkeiten für eine neue Verkehrsführung bestünden. Immer wieder wird diesbezüglich auf ein Gesamtverkehrskonzept hingewiesen.
Im Verkehrsinfrastrukturbericht 2021 hat die Regierung schliesslich zugesagt:
«In Zusammenarbeit mit dem Kanton St. Gallen und dem ASTRA wird eine Lösung für den Anschluss auf der Schweizer Seite und den Neubau der Rheinbrücke gesucht. Ein wichtiges Teilprojekt ist dabei die Schaffung eines Rheinüberganges für den Langsamverkehr. Wie beim Rheinübergang Vaduz-Sevelen wurde auch beim Rheinübergang Bendern-Haag die Federführung für die Entwicklung des Projektes durch Liechtenstein übernommen, um das Projekt zu beschleunigen.»
Wie viele Sitzungen wurden mit dem Kanton St. Gallen und dem ASTRA zum Thema Rheinbrücke und Langsamverkehrsbrücke seit der Veröffentlichung des Verkehrsinfrastrukturberichts im Oktober 2020 abgehalten?
Graziella Marok-Wachter: Insgesamt gab es fünf virtuelle und zwei physische Sitzungen mit dem Kanton St. Gallen. Mit dem ASTRA fanden eine virtuelle und drei physische Sitzungen statt. Zudem gab es diverse Kontakte per Telefon und E-Mail.
Welche Ergebnisse liegen konkret vor und welche Lösungsvorschläge und Varianten hat Liechtenstein bisher eingebracht?
Graziella Marok-Wachter: Ein Grossteil der Arbeiten seit dem Oktober 2020 betraf die Bereinigung des Gesamtverkehrskonzepts auf der Liechtensteiner Seite, sowie die Ausarbeitung des städtebaulichen Gesamtkonzepts durch die Gemeinde Gamprin, welches auf dem Gesamtverkehrskonzept aufbaut. Dieses wird derzeit weiterentwickelt und mit allen Beteiligten bereinigt. Erst wenn dieses abgeschlossen ist, kann mit einer Vorstudie für die neu zu erstellenden Verkehrsanlagen begonnen werden. Diese Vorstudie bildet dann die Grundlage für die gemeinsame Auslegung der Rheinbrücke mit dem Kanton St. Gallen sowie für das Festlegen der weiteren Massnahmen auf der Schweizer Seite.
Liechtenstein kann dabei Lösungsvorschläge mit der Schweiz abstimmen, sobald die Ausgestaltung auf Liechtensteiner Seite definiert ist.
Wie ist der Stand der Arbeiten in Bezug auf die Langsamverkehrsbrücke?
Graziella Marok-Wachter: Die Planung der Anlagen für den Fuss- und Radverkehr ist Teil des Gesamtprojekts. Sobald die finale Strassenführung sowie die künftigen Baugebiete festgelegt sind, kann die Führung des Radverkehrs geplant werden. Danach kann die Lage der Rheinquerung für den Fuss- und Radverkehr bestimmt werden.
Wie sieht aufgrund der Priorisierung des Projekts der konkrete und detaillierte Zeitplan für das Projekt aus?
Graziella Marok-Wachter: Das Projekt wird aktiv vorangetrieben. Der Fortschritt der einzelnen Planungsschritte erfolgt in Abhängigkeit der verschiedenen Akteure, nämlich dem Land, den betroffenen Gemeinden, dem Kanton St. Gallen und dem ASTRA.
Die Projektbearbeitung umfasst die folgenden Stufen:
- Das Gesamtverkehrskonzept, welches von der Regierung am 29.6.2021 zur Kenntnis genommen wurde
- Die Ausarbeitung und die Bereinigung des städtebaulichen Gesamtkonzepts durch die Gemeinde Gamprin ist zurzeit in Bearbeitung
- Die Erhebung der aktuellsten Verkehrsdaten inkl. Aussagen bezüglich des Ziel- und Quellverkehrs
- Die Anpassung und die Verfeinerung des Gesamtverkehrskonzepts in Bezug auf den öffentlichen Verkehr sowie den Fuss- und Radverkehr
- Die Erarbeitung einer Vorstudie gestützt auf das Gesamtverkehrskonzept und das städtebauliche Gesamtkonzept
- Die Abstimmung mit den Massnahmen auf der Schweizer Seite mit dem ASTRA, dem Kanton St. Gallen und dem Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein
- Die Aufnahme ins Agglomerationsprogramm der 5. Generation
Kleine Anfrage des Abgeordneten Lampert Dietmar zum Thema: zusätzliches Kontrollschild für Fahrradträger
Am 2. November 2016 stellte der ehemalige VU-Abgeordnete Peter Büchel zu diesem Thema bereits eine Kleine Anfrage. Da sich die Sachlage mittlerweile geändert hat, möchte ich hier anschliessen. Es geht um ein zusätzliches Kontrollschild für Fahrradträger. In vielen Ländern ist ein solches bereits erhältlich. Damit entfällt der Aufwand, das Hecknummernschild des Autos jeweils an den Fahrradträger umzumontieren. 2016 antwortete die Regierung, dass diesbezüglich keine Bestrebungen bestehen, da das Vorgehen mit der Schweiz abgestimmt werden müsse und sich die Nachfrage in Grenzen halte.
Nun ist es laut Bundesamt für Strassen (ASTRA) möglich, ab dem 1. März 2022 in der Schweiz ein zusätzliches Nummernschild als Kopie des hinteren Hauptschilds für Heck-Fahrradträger zu beziehen. Um Missbrauch zu verhindern, hat das zusätzliche Nummernschild für den Fahrradträger in der Schweiz eine rote, anstelle einer weissen Grundfarbe. Das Umhängen des hinteren Hauptschilds an den Fahrradträger ist fakultativ weiterhin erlaubt.
Wird in Liechtenstein dieses zusätzliche rote Nummernschild für Fahrradträger ebenfalls eingeführt? Ein kleiner Joke an dieser Stelle sei erlaubt, ich als VU-Abgeordneter würde dies selbstverständlich in zweifacher Hinsicht begrüssen.
Graziella Marok-Wachter: Ja, Liechtenstein wird das dritte Nummernschild ebenfalls einführen.
Falls eine Einführung des zusätzlichen Kontrollschilds ebenfalls umgesetzt wird, wie sieht der Zeitplan für eine Einführung aus? Falls dem nicht so sein sollte, was sind die Gründe für eine Nichteinführung?
Graziella Marok-Wachter: Das Amt für Strassenverkehr hat in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Infrastruktur und Justiz alle notwendigen Vorbereitungen getroffen, um parallel mit der Schweiz per 1. März 2022 ein drittes Kontrollschild für das Fürstentum Liechtenstein einzuführen. Die Regierung wird in den kommenden Wochen über die Verordnung über die Abänderung der Verkehrszulassungsverordnung, die Verordnung über die Abänderung der Verkehrsregelnverordnung und die Verordnung über die Abänderung der Ordnungsbussenverordnung zur Einführung eines dritten Kontrollschildes für Lastenträger beschliessen.
Das dritte Kontrollschild weist einen roten Grund mit weisser Schrift auf. Es wird ausschliesslich im Langformat ausgegeben werden.
Der Erwerb des dritten Kontrollschildes ist freiwillig. Es bleibt weiterhin erlaubt das hintere schwarze Kontrollschild am Lastenträger zu montieren. Das dritte Kontrollschild darf ausschliesslich zusammen mit dem Hauptschilderpaar verwendet werden. Das dritte Kontrollschild kann ab dem 1. März 2022 beim Amt für Strassenverkehr bestellt werden.
Mit dem Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu den internationalen Strassenverkehrsabkommen von Genf und Wien in den Jahren 2020 und 2021 wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, damit das dritte Kontrollschild auch im Ausland anerkannt wird, so insbesondere auch im EU bzw. EWR Raum. Diese Anerkennung wurde dadurch ermöglicht, dass das internationale Unterscheidungszeichen „FL“ im Kontrollschild integriert und somit anerkannt ist.