COVID-19: Regierung beendet Kostenübernahme für Tests per 1. November

Vaduz (ots) – Derzeit trägt das Land die Kosten sowohl für PCR-Tests in der Teststrasse in Vaduz als auch für Antigen-Schnelltests, die von Ärzten, in Apotheken und in Teststationen durchgeführt werden. Tests sind somit für die in Liechtenstein Versicherten kostenlos, egal ob diese Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen oder nicht.

Anlässlich der im Septembereingeführten Zertifikatspflicht hatte die Regierung entschieden, die Kosten für Covid-19-Tests noch bis Ende Oktober zu übernehmen. Mittlerweile wurde der Bevölkerung ein breites Angebot zur kostenlosen Impfung zur Verfügung gestellt, weswegen die Kostenübernahme für Tests per 1. November 2021 eingeschränkt wird. Die Regierung hat die Covid-19-Verordnung am Dienstag, 19. Oktober entsprechend angepasst.

Kostenübernahme für Tests nur mehr in Ausnahmefällen

Symptomlose Personen, die einen Test zur Erlangung eines 3G-Zertifikats machen
lassen, müssen dafür künftig selbst aufkommen. Die Kosten für
Antigen-Schnelltests in Apotheken und Teststationen werden nicht mehr vom Land
getragen. PCR-Tests im Sinne der Pandemiebekämpfung werden weiterhin vom Staat
bezahlt, wenn die betreffende Person sich aufgrund von Symptomen testen lässt.
Es erfolgt vorab eine Triage über die Testhotline des Landes unter +423 235 45
32. Staatlich finanziert bleiben auch Nachtestungen mittels PCR-Test, die sich
aufgrund eines positiven Antigen-Schnelltests oder eines positiven Ergebnisses
bei Betriebs- oder Schultests ergeben.

Von der Kostenübernahme befreit bleiben ausserdem Personen, die sich aus
medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sowie schwangere Frauen
während der gesamten Dauer der Schwangerschaft. Diese beiden Personengruppen
müssen vor der Probeentnahme ein ärztliches Attest vorweisen. Für Kinder vor
ihrem 16. Geburtstag werden die Testkosten ebenfalls weiterhin vom Land
getragen. Befristet bis Mitte Dezember 2021 trägt das Land ausserdem PCR-Tests
an symptomlosen Personen, die bis dahin erst eine von zwei vorgesehenen
Impfdosen erhalten haben. Weiterhin bezahlt werden ausserdem generell PCR-Tests,
die vom Amt für Gesundheit angeordnet werden, etwa im Rahmen von
Ausbruchsuntersuchungen.

Covid-19-Zertifikat für im Ausland geimpfte und genesene Personen

Ab dem 27. Oktober 2021 können alle Personen, die im Ausland geimpft wurden oder
im Ausland genesen sind und die in Liechtenstein Wohnsitz haben oder in
Liechtenstein einreisen (etwa Touristinnen und Touristen), ein Liechtensteiner
Covid-19-Zertifikat erlangen. Damit wird diesen Personen die Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Die dafür erforderlichen Unterlagen sind
elektronisch beim Amt für Gesundheit einzureichen. Mit der Einführung des
Zertifikats für im Ausland Geimpfte oder Genesene, die nicht bereits über ein
gültiges europäisches Covid-19-Zertifikat verfügen, endet die Gleichstellung
ausländischer Impfnachweise, d.h. mit diesen ist der Zugang zu
zertifikatspflichten Einrichtungen oder Veranstaltungen fortan nicht mehr
zulässig.