Zweitimpfungen werden im Impfzentrum durchgeführt

Angesichts der hohen Nachfrage nach Impfungen bleibt das Impfzentrum in Vaduz bis zum 20. Oktober geöffnet. Ursprünglich beschlossen und kommuniziert war eine Schliessung am 24. September. Durch die Verlängerung können die Zweitimpfungen der Impftermine ohne Voranmeldung von dieser und kommender Woche im Impfzentrum durchgeführt werden. Personen, die sich am 13. September zum ersten Mal impfen haben lassen, werden für die Vereinbarung eines Impftermins kontaktiert.

Die Zweitimpfungen werden am Montag, 18., Dienstag, 19. und Mittwoch, 20. Oktober erfolgen. Nach der Schliessung des Impfzentrums werden Impfungen an zentralen Standorten in diversen Gemeinden des Landes sowie in Unternehmen durch mobile Teams angeboten. Detaillierte Informationen dazu werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.

Weitere Möglichkeiten für Impfungen ohne Voranmeldung
Am Freitag, 17. September und am Montag, 20. September jeweils zwischen 17 und 19 Uhr können sich Einwohnerinnen und Einwohner ab 12 Jahren im Impfzentrum in Vaduz ohne Voranmeldung impfen lassen. Impfwillige werden gebeten, einen amtlichen Ausweis und den Impfausweis mitzubringen. Aufgrund der Anmeldung vor Ort kann es zu Wartezeiten kommen.

Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen mit Konsumation
In Zusammenhang mit der Zertifikatspflicht für die Gastronomie sind Fragen zu Veranstaltungen mit Konsumation in anderen Lokalitäten aufgekommen. Gemäss den am Mittwoch in Kraft getretenen Änderungen der Covid-19-Verordnung unterliegen Feiern und andere Veranstaltungen mit Verpflegung oder Bewirtung in Vereinslokalen und ähnlichen Innenräumen genauso der Zertifikatspflicht wie die Konsumation in Restaurants. Die zuständigen Ämter werden die Umsetzung der Covid-19-Verordnung auch in diesen Bereichen kontrollieren.

Ausnahmen von Zertifikatspflicht
Ausnahmen von der Zertifikatspflicht gelten für Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen ohne Bewirtung im Innenbereich, religiöse Veranstaltungen sowie Bestattungen. Bei diesen Veranstaltungen gelten aber die Maskenpflicht sowie die Schutzkonzeptbestimmungen betreffend Hygiene und Abstand. In Aussenbereichen darf Bewirtung ohne Zertifikatspflicht stattfinden, vorausgesetzt, der Abstand bzw. wirksame Abschrankungen zwischen den Gästegruppen sind sichergestellt. Veranstaltungen im Freien unterliegen der Zertifikatspflicht nur, wenn sie mit mehr als 1’000 Personen durchgeführt werden. Es gilt aber, die Hygiene- und die erforderlichen Abstandsregeln einzuhalten.