Zeit für eine Anpassung der Motorfahrzeugsteuer

Das aktuelle Gesetz über die Motorfahrzeugsteuer stammt aus dem Jahr 1995. Bereits bei dessen Einführung wurde intensiv über eine verursachergerechte und ökologische Besteuerung diskutiert. Als Folge daraus wurden damals die Personenwagen anstatt einer Besteuerung nach Hubraum neu einer Gewichtsbesteuerung unterstellt. Also: Je schwerer das Auto, desto höher die Steuer. Dazu wurden Solar- und Elektromobile sowie Hybrid-Fahrzeuge zuerst für eine Versuchsphase von fünf Jahren und ab dem Jahr 2000 unbeschränkt von der Steuer befreit. Die Regierung befürwortete dies aus umweltpolitischen sowie aus verkehrspolitischen Gründen.

Nun sind weitere 20 Jahre vergangen. Die umweltpolitischen und verkehrspolitischen Voraussetzungen haben sich grundlegend verändert. Die Automobilindustrie hat sich verpflichtet, bis 2030 von den fossilen Treibstoffen wegzukommen und bringt schon heute vermehrt Hybrid- und Elektrofahrzeuge auf den Markt. Damit verändert sich auch das Kaufverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten schnell. So stieg gemäss Fahrzeugstatistik 2020 bei Neuzulassungen der Anteil elektrisch betriebener Personenwagen in Liechtenstein im Vergleich zu 2019 von 5 auf 11%, Personenwagen mit einem Hybridelektroantrieb erreichten im Jahr 2020 einen Anteil von beinahe 21%.

Und der Trend setzt sich ungebremst fort: So erhielten im Juli dieses Jahres 125 Personenwagen vom Amt für Strassenverkehr eine Erstzulassung. Davon waren bereits 30.4% hybridelektrisch und 16% elektrisch angetrieben. Die Zahlen belegen es deutlich: Es ist Zeit für eine Anpassung des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer. Dieses Ziel verfolgt die Motion der Freien Liste, die im Oktober Landtag behandelt wird: Die Regierung soll beauftragt werden, die Motorfahrzugsteuer nach umweltpolitischen Vorgaben, nämlich dem Netto-Null-Emission Klimaziel 2050, dem sich auch Liechtenstein verpflichtet hat, umzugestalten. Nachdem der Verkehr erwiesenermassen etwa ein Drittel der CO2 Belastung ausmacht, soll für die künftige Besteuerung der PKWs neu der CO2 Ausstoss in Kombination mit dem Gesamtgewicht als Berechnungsgrundlage dienen. Beide Komponenten sollen progressiv in die Steuerberechnung einfliessen. Damit soll neu gelten: Je schwerer das Auto und je stärker der CO2 Ausstoss, desto höher die Motorfahrzeugsteuer. Oder: Je leichter das Auto und je schwächer der CO2 Ausstoss, desto tiefer die Steuer.

Die Fraktion der Freien Liste