Rücktritt des Tierschutzbeauftragten Christoph Büchel

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. September 2021 den Rücktritt des Tierschutzbeauftragten Christoph Büchel zur Kenntnis genommen.

Ende Januar 2019 hatte die Regierung Christoph Büchel zum Tierschutzbeauftragten für die Mandatsperiode 1. März 2019 bis 28. Februar 2023 bestellt. Im August erklärte Herr Christoph Büchel seinen vorzeitigen Rücktritt von dieser Funktion.

Der Rücktritt von Christoph Büchel wurde von der Regierung am 7. September 2021 zur Kenntnis genommen. Der von ihm erstattete Rechenschaftsbericht über seine Tätigkeiten im laufenden Jahr 2021 wurde ebenfalls zur Kenntnis genommen und verdankt.

Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen wurde von der Regierung beauftragt, inhaltliche und personelle Vorschläge für die Neubestellung eines Tierschutzbeauftragten einzureichen.