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Kleine Anfragen an Regierungsrat Frick Manuel

Regierungsrat Manuel Frick

Kleine Anfrage des stv. Abg. Gstöhl Markus zum Thema Stärkung der Familien- und Erziehungsarbeit

Die Renten-Thematik wird den Landtag im kommenden Herbst beschäftigen. Vielen Rentnerinnen und Rentnern dürfte es grundsätzlich egal sein, aus welchem Topf die Gelder kommen, mit denen sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Daher können die Massnahmen in der AHV nicht losgelöst von den Pensionskassen betrachtet werden. Deshalb hat die VU-Fraktion die Motion «Stärkung der Familien- und Erziehungsarbeit» eingereicht, die im Septemberlandtag 2019 der Regierung überwiesen wurde. Die Regierung wird darin beauftragt, «dem Landtag ein Gesetz zur Beschlussfassung vorzulegen, das im Rahmen einer eigenständigen Lösung unabhängig der beruflichen Vorsorge, womöglich in Anlehnung an die Erziehungsgutschriften im Sinne des AHV-Gesetzes, Lücken in der Alters- und Risikovorsorge schliesst, die nachweislich durch das Erbringen unbezahlter Familien- und Erziehungsarbeit entstanden sind.» Gerade jene Personen, die unentgeltliche Dienste an der Gesellschaft erbringen, können im Alter keine entsprechenden Ressourcen aufbauen, die ihnen nebst der AHV ein Einkommen sichern. Nun erreichen die Babyboomer das Pensionsalter und für sie sollten Lösungen präsentiert werden. Mit der aktuellen Landtagssession läuft die zweijährige Frist zur Beantwortung der Motion ab.

Abgeordneter Markus Gstöhl

Warum kann die Regierung die gesetzte Frist nicht einhalten?
Das zuständige Ministerium war in den vergangenen eineinhalb Jahren stark mit der Covid-19-Pandemie beschäftigt, die einiges an Ressourcen gebunden hat. Zudem laufen aktuell Arbeiten für eine Strategie, die Lebensqualität im Alter übergreifend betrachtet und als Grundlage für Massnahmen in diesem Bereich dienen soll. Diesen Arbeiten zum jetzigen Zeitpunkt mit einem isolierten Vorschlag vorzugreifen, wird nicht als zielführend erachtet.

Spielen aktuelle Überlegungen hinsichtlich der AHV eine Rolle, warum noch kein Vorschlag auf dem Tisch liegt?
Ja, auch diese Betrachtungen werden bei der Bearbeitung der Motion eine Rolle spielen.

Kann die Regierung ausführen, in welcher Phase der Erarbeitung die Gesetzesvorschläge sind und in welche Richtung die aktuellen Überlegungen gehen?
Aktuell kann noch nicht konkret gesagt werden, in welche Richtung die Vorlage gehen wird, da dies vom in Frage 1 genannten Prozess abhängig ist.

Bis wann kann mit einem Vorschlag zur Beschlussfassung gerechnet werden?
Ziel ist es, im kommenden Jahr einen Vorschlag vorzulegen.


Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann Manfred zum Thema Geldflüsse ins Ausland bei Geburten

Beim Spitalneubau in Liechtenstein wird die Wiedereröffnung der Geburtenabteilung geprüft.

Im Oktober-Landtag 2019 hatte ich eine Kleine Anfrage zu den Geldflüssen ins Ausland bei Geburten gestellt. Die Beantwortung ergab, dass die Aufwendungen aus Liechtenstein für die stationären Entbindungen in der Schweiz im Jahre 2016 rund CHF 3,4 Mio., im 2017 wieder rund CHF 3,4 Mio. und im Jahr 2018 CHF 3,5 Mio. betrugen. Damit fliessen erhebliche Gelder aus Liechtenstein in die Schweiz.

Wie hoch waren die Aufwendungen für die stationären Entbindungen in der Schweiz in den Jahren 2019 und 2020 sowie – sofern schon bekannt – im ersten Semester 2021 im Bereich der Geburtshilfe insgesamt und aufgeteilt nach Kosten für die Krankenkassen und den Staatsbeitrag an stationäre Leistungen?
Die Aufwendungen für stationäre Leistungen in der Schweiz mit Bezug zu Entbindung und Geburtshilfe betrugen 2019 für 344 Geburten CHF 3.64 Mio. und 2020 bei 328 Geburten CHF 3.25 Mio. Für die Krankenkassen betrugen die Aufwenden 2019 CHF 1.64 Mio. bzw. CHF 1.46 Mio. für 2020. Der Staatsbeitrag, der direkt an die Leistungserbringer fliesst, betrug 2019 CHF 2.0 Mio. und 2020 CHF 1.79 Mio. Das erste Semester 2021 ist noch nicht vollständig abgerechnet.

Abgeordneter Manfred Kaufmann

Wie hoch waren die Aufwendungen für die stationären Entbindungen in Österreich in den Jahren 2019 und 2020 sowie – sofern schon bekannt – im ersten Semester 2021 im Bereich der Geburtshilfe insgesamt und aufgeteilt nach Kosten für die Krankenkassen und den Staatsbeitrag an stationäre Leistungen?
Die Aufwendungen für stationäre Leistungen in Österreich betrugen 2019 für 4 Geburten EUR 21’000 und 2020 bei 6 Geburten EUR 31’000. Die Kosten der stationären Leistungen werden beim Landeskrankenhaus Feldkirch zwischen Krankenkassen und Land Liechtenstein je zur Hälfte getragen.

Der Geburtenanteil vor Schliessung der Geburtenabteilung im Landesspital lag bei 60% aller liechtensteinischen Geburten. Bedeutet dies, dass somit 60% der oben erwähnten Beitragszahlungen in Liechtenstein bleiben würden?
Sollten dereinst im Landesspital wieder 60% aller Geburten stattfinden, würden auch 60% der angeführten Kosten als Einnahmen dem Landesspital zu Gute kommen.

Wie ist die Einschätzung der Regierung, ob die Geburtenabteilung beim Spitalneubau realisiert wird und Kinder wieder in Liechtenstein zur Welt gebracht werden können?
Die Pläne für einen Neubau sehen eine Geburtenstation vor. Ob diese schlussendlich realisiert werden kann, liegt aufgrund der dafür notwendigen Erhöhung des Staatsbeitrags an das Landesspital in den Händen des Landtags.


Kleine Anfrage des Abg. Rehak Thomas zum Thema Landesspital

Im November 2019 hat das Volk den Verpflichtungskredit für den Neubau des Landesspitals gutgeheissen. In der Zwischenzeit ist der Architekturwettbewerb entschieden und die Detailplanung ist im Gange. Auf der Webseite zum Neubau des Landesspitals heisst es: «Eine der grossen Herausforderungen im Projekt besteht momentan darin, die verschiedenen Rahmenbedingungen, wie Kosten und Termine mit den Nutzeranforderungen in Einklang zu bringen.»

Abgeordneter Thomas Reha

Von welchen konkreten Herausforderungen ist hier die Rede?
Spitalneubauten sind hochkomplex und müssen stark zukunftsgerichtet geplant werden. Heute funktionierende Prozesse müssen überprüft und mit den Grundrissplänen abgeglichen werden. Neueste Erkenntnisse zu Themen wie Digitalisierung, «Ambulant vor Stationär», Pandemie, technische Neuerungen, etc. müssen laufend in das Projekt einfliessen. Das Vorprojekt kann erst abgeschlossen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Funktionalität gegeben ist. Dies ist momentan noch nicht der Fall.

Entspricht das im Bericht und Antrag Nr. 80/2019 vorgestellte und vom Volk beschlossene Landesspital noch den Anforderungen der heutigen Zeit mit Covid-19?
Die Erkenntnisse aus der aktuellen Pandemiesituation fliessen in die Planung ein:

Entspricht die Detailplanung dem vom Volk beschlossenen Kostenrahmen und entspricht der Baukörper dem in Bericht und Antrag definierten Bauvolumen?
Im Bericht und Antrag wurde eine Schätzung zu Flächen und Kosten vorgenommen. Für den Architekturwettbewerb wurde gemeinsam mit den Nutzern des Landesspitals sowie einem renommierten Spitalplaner ein detailliertes Raumprogramm erstellt, welches bereits notwendige Mehrflächen innerhalb des Kostenrahmens ausgewiesen hat und durch den Steuerungsausschuss freigegeben wurde. Die Wettbewerbsjury hat ein Siegerprojekt gewählt, welches deutlich über dem Kostenrahmen liegt. Der Steuerungsausschuss hat darauf den Auftrag erteilt, die Kosten entsprechend dem beschlossenen Kostenrahmen zu reduzieren. Es wird alles daran gesetzt, die Rahmenbedingungen einzuhalten, die dem Bericht und Antrag zugrunde lagen.

Wie ist der Stand bezüglich der Beseitigung von Altlasten auf dem Bauareal oder in unmittelbarer Nachbarschaft?
Die Restbelastung, welche im Bauareal des Landesspitals liegt und aktuell im Kataster der belasteten Standorte (KbS) erfasst ist, wird als weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig bewertet. Eine Sanierungspflicht besteht gemäss Altlastenrecht nicht. Jedoch ist eine Baubegleitung des Aushubs durch eine Altlastenfachperson erforderlich, damit die fachgerechte Entsorgung des projektbedingten belasteten Aushubmaterials sichergestellt wird.

Die technischen Untersuchungen beim angrenzenden Feuerwehr-Übungsplatz sind derzeit im Gange. Hier geht es um perfluorierte Alklysubstanzen, kurz PFAS, die teilweise in Löschschaum zum Einsatz kamen. Um das Ausmass ganz allgemein und den Einfluss auf das Areal des neuen Landesspitals ermitteln zu können, wurden mehrere Rammkernsondierungen durchgeführt sowie zwei Grundwassermessstellen erstellt. Die Ergebnisse der Rammkernuntersuchungen liegen vor. Östlich des Übungsplatzes wurde in den oberen Bodenschichten PFAS festgestellt. Im nördlichen Bereich konnten die Belastungen zum Bauareal des Landespitals hin abgegrenzt werden. Die zwei Rammkernsonderungen auf dem Bauareal zeigten keine Belastungen. Die Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen sind noch ausstehend.

Ist aus heutiger Sicht mit Mehrkosten für den Bau des Landesspitals zu rechnen?
Der Einhaltung des Kostenrahmens sowie der Umsetzung der Nutzeranforderungen wird hohe Priorität beigemessen. Erst wenn ein verabschiedeter Planungsstand vorliegt, kann eine differenzierte Aussage bezüglich zu erwartender Kosten gemacht werden. Die Grobkostenschätzung wird für Dezember 2021 erwartet (siehe Frage 3).

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