Kleine Anfragen an Regierungsrätin Hasler Dominique

Regierungsrätin Dominique Hasler

Kleine Anfrage der Abg. Petzold-Mähr Bettina zum Thema Klassengrössen

Im Rahmen der Sanierung des Staatshaushaltes wurden drei Massnahmenpakte gebildet. Dies führte im Personalbereich zu einem Einsparungsziel von CHF 12 Mio. und dieses Ziel konnte sogar übertroffen werden, denn schlussendlich wurden CHF 12,6 Mio. eingespart.

Nebst einer restriktiven Praxis bei Ersatzrekrutierungen und der Anpassung der Frühpensionierungsregelung leistete die Anpassung der Klassenrichtzahlen mit CHF 2 Mio. einen grossen Beitrag. Im Sommer 2014 wurden die Kriterien für die Bildung neuer Parallelklassen angepasst. Als Richtwert für die Bildung neuer Parallelklassen gelten seit dieser Zeit nicht mehr die vorgegebenen Durchschnittszahlen, sondern der obere maximale Klassengrössenwert. Dies führte zur Erhöhung der durchschnittlichen Klassengrösse und somit zum gewünschten Einsparungspotenzial. Nachdem nun der Staatshaushalt wieder auf soliden Beinen steht, stellen sich für mich folgende Fragen.

Abgeordnete Bettina Petzold-Mähr

Damals wurden zur Sanierung des Staatshaushaltes diese Massnahmen ergriffen. In Anbetracht des Staatshaushaltsergebnisses stelle ich mir die Frage, ob sich diese Massnahmen heute noch rechtfertigen und wenn ja, aus welchen Gründen spricht sich die Regierung dafür aus?
Für das Schuljahr 2013/2014 wurde im Rahmen der Sparmassnahmen die Richtzahl zur Klassenbildung auf 20 respektive 24 Schülerinnen und Schüler unabhängig der Anzahl Parallelklassen angeglichen. Seit diesem Zeitpunkt hat sich das Bildungssystem kontinuierlich weiterentwickelt und heute wird vielmehr der Betreuungsschlüssel als Qualitätsmerkmal für den Unterricht angesehen. Diese Kennzahl sagt aus, wie viele Personalressourcen für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen. Hier wurde in den letzten Jahren sehr viel gestaltet. So wurden die schulischen Fördermassnahmen kontingentiert, welche neu neben Ergänzungslektionen auch beispielsweise Lektionen für Spezielle Förderung, Deutsch als Zweitsprache, Begabtenförderung und Integrationslektionen beinhalten. Ebenfalls wurde im Bereich der sprachlichen Frühförderung und auch im Bereich der Blockzeiten Plus, also einem freiwilligen Angebot zu den Randzeiten am Morgen oder Nachmittag bereits viel investiert. Liechtenstein ist heute in Bezug auf die Kennzahl des Betreuungsverhältnisses Spitzenreiter im Vergleich zu seinen Nachbarn: so weisen Liechtensteins Gemeindeschulen 9.9 Schülerinnen und Schüler pro Vollzeitstelle unterrichtendes Personal auf. In der Schweiz sind es zum Vergleich auf dieser Stufe 15.3, auf der Sekundarstufe I sind es 8.0 Schülerinnen und Schüler in Liechtenstein, in der Schweiz 11.7. Diese Investitionen der vergangenen Jahre haben die Sparmassnahmen mit einem fortschrittlicheren Modell ausgeglichen.

In welchen Schulstufen führte diese Anpassung aufgrund der neuen Bemessungsgrundlage zu Vergrösserungen der Klassen? Bitte pro Gemeinde und Schulstufe getrennt ausweisen, wenn möglich.

In Frage 2 wurde darum gebeten, eine Aufstellung pro Stufe und Gemeinde zu machen. Da die Gemeinden jedoch ein an die lokale Situation angepasstes eigenes pädagogisches Modell führen, macht ein direkter Vergleich wenig Sinn. Auch wurde bereits ausgeführt, dass als wichtigere und aussagekräftige Kennzahl der Betreuungsschlüssel dient. Der in Frage 2 geforderte Detaillierungsgrad über die die Entwicklung der Klassengrössen für die Jahre 2013 – 2021 stellt sich dementsprechend wie folgt dar:

Gemeindeschulen (Kindergarten und Primarschulen):

  • 2013 waren 40 KG-Gruppen und 111 Primarschulklassen mit je durchschnittlich 17.1 SuS
  • 2014 waren 35 KG-Gruppen und 114 Primarschulklassen mit je durchschnittlich 17.6 SuS
  • 2015 waren 34 KG-Gruppen und 118 Primarschulklassen mit je durchschnittlich 17.3 SuS
  • 2016 waren 34 KG-Gruppen und 117 Primarschulklassen mit je durchschnittlich 17.4 SuS
  • 2017 waren 32 KG-Gruppen und 115 Primarschulklassen mit je durchschnittlich 19.5 SuS
  • 2018 waren 47 KG-Gruppen und 113 Primarschulklassen mit je durchschnittlich 16.1 SuS
  • 2019 waren 46 KG-Gruppen und 114 Primarschulklassen mit je durchschnittlich 16.0 SuS
  • 2020 waren 39 KG-Gruppen und 111 Primarschulklassen mit je durchschnittlich 17.7 SuS
  • 2021 waren 39 KG-Gruppen und 111 Primarschulklassen mit je durchschnittlich 17.7 SuS

Sekundarschulen (Sekundarstufe I, 1.-4. Klasse):

  • 2013 waren 31 Klassen OS , 41 Klassen RS und 23 Klassen LG; durchschnittlich 13.4, 16.1, 18.3 SuS
  • 2014 waren 31 Klassen OS , 40 Klassen RS und 21 Klassen LG; durchschnittlich 12.8, 16.8, 19.2 SuS
  • 2015 waren 32 Klassen OS , 41 Klassen RS und 20 Klassen LG; durchschnittlich 12.0, 15.4, 20.0 SuS
  • 2016 waren 32 Klassen OS , 39 Klassen RS und 20 Klassen LG; durchschnittlich 12.0, 16.5, 19.7 SuS
  • 2017 waren 31 Klassen OS , 40 Klassen RS und 19 Klassen LG; durchschnittlich 12.1, 15.5, 20.8 SuS
  • 2018 waren 31 Klassen OS , 38 Klassen RS und 21 Klassen LG; durchschnittlich 12.3, 16.6, 19.3 SuS
  • 2019 waren 31 Klassen OS , 40 Klassen RS und 20 Klassen LG; durchschnittlich 12.7, 16.6, 19.0 SuS
  • 2020 waren 32 Klassen OS , 41 Klassen RS und 20 Klassen LG; durchschnittlich 12.2, 16.1, 18.6 SuS
  • 2021 waren 32 Klassen OS , 41 Klassen RS und 20 Klassen LG; durchschnittlich 12.3, 16.1, 18.6 SuS

Wurden seit der Einführung Eltern oder Lehrpersonen bezüglich Auswirkungen dieser Anpassung befragt und zu welchen Erkenntnissen ist das Schulamt gekommen?
Wie bereits in der Beantwortung von Frage 1 ausgeführt wurde, wird als eine Kennzahl der Bildungsqualität das Betreuungsverhältnis herangezogen. Weitere quantitative und qualitative Qualitätsmerkmale werden laufend sowohl in schulinternen als auch landesweiten Evaluationen erhoben.

Wie lässt sich ausschliessen, dass die damals auf rein finanziellen Aspekten basierende Entscheidung nicht im Bereich der Bildungsqualität oder der Lehrpersonenbelastung negative Folgen hatte?
Die damals getroffene Sparmassnahme hatte Auswirkungen auf diejenigen Schulstandorte, die mehrere Parallelklassen führten, das heisst mehr als zwei Klassen auf derselben Schulstufe oder denselben Schulstufen bei Klassen mit altersdurchmischtem Lernen. Für Standorte mit nur ein bis zwei Klassen änderte sich nichts an deren Ausgangslage, diese hatten seit langem 20 resp. 24 Schülerinnen und Schüler als Höchst- bzw. Richtzahl., Eine Durchschnittszahl für mehrere Parallelklassen kann nicht als Qualitätsmerkmal angenommen werden. Die Abklärung, welches eine möglichst optimale Klassengrösse aus pädagogischer, organisatorischer und finanzieller Sicht ist, wurde weltweit von Forschern bereits eingehend beleuchtet. So spricht John Hattie von einer Effektstärke von 0,21 bei einer Reduktion von 25 auf 15 Schülerinnen und Schüler. Was heisst, dass die Verringerung der Klassengrösse auf 15, nur sehr geringen positiven Einfluss hat. Diese scheine sich eher auf die Arbeitsbedingungen auszuwirken, was sich dann „auf das Lernen auswirken kann oder auch nicht“.

An welchen Schulstandorten und Schulstufen würde ein zurückführen zur Regelung vor 2014 zu einer Steigerung der Anzahl Parallelklassen führen?
Wie bereits aus den bisherigen Ausführungen ersichtlich ist, würde die Rückführung zur alten Regelung insbesondere Gemeindeschulen und Sekundarschulen mit nur einer Klasse pro Stufe zu einer Ungleichbehandlung führen. So würde dies beispielsweise für die Gemeindeschule A mit 24 Schülerinnen und Schülern auf einer Stufe bedeuten, dass dies als eine Klasse geführt werden muss (Richtzahl 24). Hingegen würde die Gemeindeschule B mit 49 Schülerinnen und Schüler auf einer Stufe mit 3 Parallelklassen geführt (49 SuS auf drei Klassen gibt einen Schnitt, der näher bei 20 liegt als mit 2 Klassen (=alter Richtwert). Es ist somit zusammenfassend nochmals festzuhalten, dass aus pädagogischer Sicht das Betreuungsverhältnis, also die Anzahl Schülerinnen und Schüler pro Lehrperson, eine sinnvolle Vergleichsgrösse ist.

Sollte eine solche Regelung mit einem Durchschnittswert trotz Ungleichbehandlung der verschiedenen Schulstandorte wieder eingeführt werden, hätte dies aktuell zur Folge, dass drei statt zwei Klassen Basisstufe in Schellenberg und vier statt drei Kindergartenklassen in Eschen geführt werden würden.


Kleine Anfrage des Abg. Rehak Thomas zum Thema Ransomware-Angriff auf die Uni Liechtenstein

Die Uni Liechtenstein wurde vom 15. auf den 16. August Opfer eines Ransomware-Angriffs. Ransomware, das sind Schadprogramme, die den Zugriff auf Daten und Systeme verhindern. Nach einem erfolgreichen Angriff werden an das Opfer oft Geldforderungen mit Erpressungsmotiv gestellt. Die Uni Liechtenstein scheint vom Angriff sehr stark getroffen worden zu sein, sodass die Webseite nun noch nach über zwei Wochen nach diesem Angriff noch immer nicht wieder verfügbar ist.

Abgeordneter Thomas Reha

Welche Systeme und Dienste waren vom Angriff betroffen?
Grundsätzlich sind alle IT-Systeme der Universität (Hardware und Software) durch eine sogenannte Ransomware betroffen. Ausgenommen davon sind Anwendungen, die im Rahmen des IT Projekts «unITed» im Vorfeld in die Cloud ausgelagert worden sind wie beispielsweise die Office 365 Anwendungen. Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der laufenden Ermittlungen keine weiteren Ausführungen gemacht werden können.

Gemäss einer Mitteilung der Uni kann nicht ausgeschlossen werden, dass Daten abgezogen wurden. Gibt es hierzu in der Zwischenzeit neue Erkenntnisse?
Aufgrund der laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Angaben, als diejenigen die bereits von der Universität kommuniziert wurden, gemacht werden.

Wurden im Risikomanagement der Uni die Risiken mit Schadsoftware adressiert und bewertet? Beziehungsweise welche Handlungsanweisungen haben sich daraus ergeben? Weshalb haben die Handlungsanweisungen beziehungsweise Massnahmen nicht adäquat funktioniert?
Das Risikomanagement der Universität Liechtenstein umfasste auch das Thema Risiken mit Schadsoftware unter dem Titel «IT-Sicherheitsrisiken». Unter «IT-Sicherheitsrisiken» wurde auch das Risiko schädlicher externer und interner Angriffe, wie Cyberattacken oder nicht autorisierter Datenzugriffe subsummiert und bewertet. Aufgrund der vom Landtag genehmigten zusätzlichen Mittel für die IT-Erneuerung in der Finanzierungsperiode 2020 – 2022 wurde im Jahr 2020 das Projekt «unITed» gestartet, in dessen Rahmen die zukünftige IT Strategie der Universität Liechtenstein erarbeitet worden ist. Basierend auf dem Risikomanagement der Universität Liechtenstein sah die IT-Strategie eine Auslagerung der IT-Infrastruktur und Sourcing aus der Cloud zur Mitigation der bestehenden Risiken vor. Die Outsourcing-Strategie wurde im ersten Quartal 2021 finalisiert und die ersten Gespräche mit dem Amt für Informatik wurden geführt. Am 31. August 2021 genehmigte die Regierung die beschleunigte Umsetzung dieses Outsourcing-Projekts.

Sind nach Einschätzung der Regierung neue Massnahmen und Anweisungen für Unternehmen, die dem ÖUSG unterstellt sind, nötig? Beziehungsweise was wird die Regierung im Rahmen des Beteiligungscontrollings unternehmen?
Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 des europäischen Parlaments und des Rates über Massnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (NIS-Richtlinie) werden Massnahmen und Anweisungen für einige dem ÖUSG unterstellten Unternehmen erarbeitet. Die neu geschaffene Stabsstelle «Cyber-Sicherheit», welche ebenso eine Anforderung dieser Richtlinie darstellt, wird sich intensiv mit deren Umsetzung beschäftigen. Insbesondere die Erhöhung der Cyberresilienz von öffentlichen und privaten Einrichtungen wird darin explizit adressiert. Gemäss der NIS-Richtlinie muss dafür gesorgt werden, dass die Betreiber von wesentlichen Diensten und Anbieter digitaler Dienste gewisse Cybersicherheitsanforderungen einführen und künftig Sicherheitsvorfälle melden müssen. Inwiefern die in der NIS-Richtlinie adressierten Unternehmen alle dem ÖUSG unterstellten Unternehmen abdecken, muss noch im Detail geklärt werden.


Kleine Anfrage des Abg. Risch Patrick zum Thema Zahlungen an Ungarn und Polen

Ungarn hat kürzlich ein Gesetz erlassen, welches LGBT+-Menschen, also homosexuelle, bisexuelle und andere Menschen, diskriminiert und darauf abzielt, die Stigmatisierung von nicht-heterosexuellen Menschen in der Bevölkerung zu stärken. Polen hat sogenannte LGBT-freie Zonen ausgerufen und behindert zudem die Justiz in ihrer Unabhängigkeit. Norwegen hat ein klares Signal gesetzt und angekündigt, solange keine Ausgleichszahlung an Ungarn und Polen zu leisten, solange diese Länder die Rechtstaatlichkeit und verbriefte EU-Rechte, wie die europäische Menschenrechtskonvention, nicht einhalten. Dabei stützt sich Norwegen auf den EWR-Fördermechanismus, welcher Empfängerstaaten verpflichtet, die Menschenrechte zu schützen.

Abgeordneter Patrick Risch

Welche Haltung nimmt die Regierung zu den Entwicklungen in Ungarn und Polen ein?
Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit sind Schwerpunkte der liechtensteinischen Aussenpolitik, für welche sich unser Land seit Jahrzehnten einsetzt. Liechtenstein ist mit weiteren 26 Mitgliedsstaaten , darunter auch Ungarn und Polen, im Gemeinsamen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Gemeinsam mit Norwegen und Island ist Liechtenstein einer der drei Geberstaaten des EWR-Finanzierungsmechanismus (EEA-Grants), mit dem die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in 15 strukturell schwächeren EWR-Mitgliedsstaaten gefördert wird. Die Vergabe der Gelder ist rechtlich an die Einhaltung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit geknüpft. Wenn Empfängerstaaten, gegen diese Prinzipien verstossen, können die Geberstaaten die Auszahlung der Gelder einstellen.

Behält die Regierung, ähnlich wie Norwegen, die Förderzahlungen zurück, bis Ungarn und Polen sich wieder klar zu den Menschenrechten bekennen?
Bei der Einstellung von Zahlungen an Polen und Ungarn handelt es sich nicht um eine norwegische Position, sondern um eine gemeinsame Position der drei Geberstaaten des EWR-Finanzierungsmechanismus Island, Liechtenstein und Norwegen.

So haben die Geberstaaten hinsichtlich Polen gemeinsam entschieden, dass mögliche Empfänger, die LGBTI*-Personen diskriminieren, keine Gelder aus dem EWR-Finanzierungsmechanismus erhalten.

Ungarn erhält im aktuellen Finanzierungsmechanismus (2014-2021) keine EEA-Grants Gelder. Grund dafür ist eine mangelnde Einigung zwischen den Geberstaaten und Ungarn, welche Institution die EEA-Grants Gelder an die ungarische Zivilgesellschaft verteilt. Dies hat zur Folge, dass Ungarn seinen Gesamtanspruch auf die EEA-Grants für die Jahre 2014-2021 verliert.


Kleine Anfrage der Abg. Zech-Hoop Karin zum Thema Beginn Unterrichtszeit für Teenager

Aus verschiedenen Studien ist bekannt, dass junge Leute mit Beginn der Pubertät einen anderen Schlaf-wach-Rhythmus haben. Dies hat vor allem biologische Gründe. Folglich schlafen Teenager später ein und erhalten nicht genügend Schlaf, wenn sie morgens wieder um 8 Uhr oder früher in der Schule sein müssen. Ihre Leistungsbereitschaft beginnt deutlich später.

Abgeordnete Karin Zech-Hoop

Wurde dieses Thema im Schulamt schon umfassend diskutiert?
Ja, die Frage welche Unterrichtszeiten den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, ihren Familien und der weiteren Öffentlichkeit am besten gerecht werden, wurde in der Vergangenheit schon mehrfach und auf verschiedenen Ebenen (wie bspw. Schulamt, einzelnen Schulen, Eltern, Elternvereinen und Bildungsministerium) diskutiert. Dabei wurde auch dem gesundheitlichen Aspekt gebührend Rechnung getragen. Bereits am 6. Mai 2015 wurde in der Beantwortung der kleinen Anfrage «Unterrichtsbeginn an den Schulen der Sekundarstufe» auf diese Thematik eingegangen.

Wenn ja, was für Argumente wurden ins Feld geführt, dass die Zeiten nicht an den Biorhythmus angepasst wurden zumal gemäss Aussagen aus der vorletzten Landtagssitzung die Kinder / Schüler im Mittelpunkt stehen, oder gibt es bereits einen Plan zur Anpassung der Schulbeginn Zeiten? Wenn nein, werden sie dies noch diskutieren und die verschiedenen Argumente gegeneinander abwägen?

Bei der Entscheidung über den Zeitpunkt des Unterrichtsbeginns stehen immer die Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt. Dabei ist zu beachten, dass deren Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit von sehr vielen Faktoren beeinflusst werden. Diese umfassen die persönlichen Veranlagungen, das soziale Umfeld, die technischen und natürlichen Umwelteinflüsse und die Bedürfnisse an die persönliche Lebensgestaltung.

Ein späterer Unterrichtsbeginn würde zwar dem Biorhythmus von einigen Menschen, die sich in der Pubertät befinden, etwas entgegenkommen, hätte aber auch Auswirkungen auf zahlreiche andere Lebensbereiche von Schülerinnen und Schülern, deren Eltern und Organisationen, die an den Schulbetrieb gekoppelt oder von diesem abhängig sind.

Es handelt sich somit um eine komplexe Fragestellung, bei welcher verschiedene Aspekte mitberücksichtigt werden müssen. Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass ohne gleichzeitigen Abbau von Unterrichtslektionen, ein späterer Unterrichtsbeginn automatisch zu einem späteren Unterrichtsende und/oder zu kürzeren Mittagspausen führen würde. Dies hätte zur Folge, dass weniger Zeit für die Freizeitgestaltung zur Verfügung stünde. Ein späterer Unterrichtsbeginn könnte zudem Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben.

Zusätzlich gilt es zu berücksichtigen, dass viele ausserschulische Aktivitäten im gesellschaftlichen, sportlichen, musischen und künstlerischen Bereich, die nach der Schulzeit stattfinden, eine wichtige Rolle in der persönlichen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler einnehmen. Durch einen späteren Unterrichtsbeginn würden, wie bereits ausgeführt, einerseits die zeitlichen Rahmenbedingungen wie auch die Verfügbarkeit von entsprechenden Räumlichkeiten in den Schulgebäuden reduziert.

Einer Entscheidung über einen späteren Unterrichtsbeginn muss daher eine umfassende Güterabwägung vorausgehen, die aufgrund der erwähnten Gründe bislang zugunsten der bestehenden Unterrichtszeiten ausfiel.

Wird der Biorhythmus von Teenagern bei der Ansetzung von Tests, Prüfungen und Klassenarbeiten bereits heute berücksichtigt?
Nein. Prüfungen, Tests und Klassenarbeiten sind in der Sekundarstufe jeweils an den Fachstundenplan und den entsprechenden Raumplan gekoppelt. Sie werden dann abgehalten, wenn das entsprechende Fach im Stundenplan vorgesehen ist. Eine Prüfungsorganisation mit ausschliesslich später in den Tag gelegten Prüfungsfenstern, würde insbesondere mittlere und grosse Schulen vor beinahe unlösbare planerische Probleme stellen.