Regierung befreit Kinder unter 12 Jahren von Covid-19-Zertifikatspflicht

Die Regierung äusserte sich zu den verschärften Massnahmen in der Corona-Pandemie.

Vaduz (ots) – Die Regierung hat am Mittwoch, 25. August eine Anpassung der Covid-19-Verordnung beschlossen. Dadurch müssen Kinder unter 12 Jahren künftig kein Covid-19-Zertifikat vorweisen, wenn sie Veranstaltungen oder Betriebe besuchen, die von der Anwendung der 3G-Regelung Gebrauch machen. Die Anpassung tritt am Donnerstag, 26. August 2021 in Kraft.

Wird der Zugang zu Veranstaltungen und Betrieben auf Personen mit Covid-19-Zertifikat eingeschränkt, ist nur ein reduziertes Schutzkonzept notwendig, das keine verpflichtenden Abstände zwischen den Personen vorsieht.

Voraussetzung dafür sind die Information der Gäste über die Notwendigkeit eines Zertifikats, die lückenlose Durchführung der Zugangskontrolle sowie die Umsetzung von Hygienemassnahmen.

Die Regierung wird am Dienstag, 31. August 2021 über die aktuelle Situation in Bezug auf Covid-19 informieren.