Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 13. Juli 2021 die Stellungnahme an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung vom 3. Dezember 2020 aufgeworfenen Fragen zur Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes (LWG) verabschiedet.

Mit dieser Vorlage sollen vor allem die gesetzliche Grundlage für eine Bekämpfung des Erdmandelgrases geschaffen werden. Des Weiteren beinhaltet die Vorlage revidierte Regelungen zur Anerkennung als Landwirtschaftsbetrieb und zu den Betriebsleitern sowie zur Absicherung der landwirtschaftlichen Produktion gegen extreme Wetterereignisse und Notfallhilfe bei sehr extremen Naturereignissen.

Anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrags Nr. 134/2020 hat der Landtag die Vorlage beraten und begrüsst. Der Landtag sprach sich mit einhelliger Zustimmung für das Eintreten auf die Vorlage aus und die erste Lesung wurde ohne jegliche Anmerkungen zu den einzelnen Artikeln vorgenommen. Bestimmte Artikel wurden jedoch nochmals überarbeitet.