Einführung des neuen 5G Mobilfunkstandards

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 4. Mai 2021 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Umweltschutzgesetzes (USG) beschlossen.

Damit soll die in der Schweiz durchgeführte Revision der rechtlichen Grundlagen auch in Liechtenstein übernommen werden. Mit der Anpassung des USG wird die Grundlage zur Beurteilung von adaptiven Antennen und somit für die Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G geschaffen. Zusätzlich sollen neu die Immissionsgrenzwerte für Mobilfunkfrequenzen mittels einer Berechnungsvorschrift auf Gesetzesstufe definiert werden.

Zudem sollen im Rahmen dieser Änderung des USG einige weitere, kleinere Anpassungen des Umweltschutzgesetzes vorgenommen werden. So soll beispielsweise eine EWR-rechtliche Standardformulierung zur jeweils gültigen Fassung von in Verweisen im USG angeführten EWR-Rechtsvorschriften eingefügt werden.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über http://www.rk.llv.li bezogen werden.