Sömmerungsverordnung 2021 erlassen

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 13. April 2021 die Verordnung über die Sömmerung von landwirtschaftlichen Nutztieren im Jahr 2021 verabschiedet. Die Verordnung gilt vom 1. Mai bis zum 30. November dieses Jahres. Neu fasst ein Merkblatt zur Sömmerungsverordnung in Kurzform wichtige Punkte zusammen.

Die Sömmerungsverordnung orientiert sich an der Verordnung des Vorjahres und den „Empfehlungen des BLV zur Harmonisierung der Sömmerungsvorschriften der Kantone für das Jahr 2021“. Die restriktiven Bestimmungen betreffend eine allfällige Bestossung liechtensteinischer Alpen in Vorarlberg werden wegen der dort nach wie vor gegebenen Tuberkuloseproblematik beibehalten.

Inhaltlich werden neu die Verpflichtungen zur Meldung von Tieren aus der Schweiz präziser formuliert. Mehraufwände zur Erhebung der Bestossungsdaten durch das ALKVW werden zukünftig verrechnet.

Leider ist aufgrund der Pandemie auch in diesem Jahr kaum mit der Durchführung einer Informationsveranstaltung für die Alpverantwortlichen zu rechnen. Das ALKVW wird deshalb neu ein Merkblatt für die betroffenen Personen auf der Homepage zur Verfügung stellen, welches verkürzt und übersichtlich die wesentlichen Inhalte der Sömmerungsverordnung aufzeigt.