Regierung ermöglicht Schnell- und Selbsttests

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 13. April 2021 eine Abänderung der Covid-19-Verordnung beschlossen. Damit wurden insbesondere die zulässigen Testverfahren und die Vergütung der Tests geregelt. Ab sofort ist die Durchführung von Antigen-Schnelltests zur Fachanwendung sowie die Abgabe und Verwendung von Selbsttests in Liechtenstein zulässig. Das Land übernimmt zusätzlich zu den Kosten für die Probenentnahme in der Marktplatzgarage und der anschliessenden PCR-Analyse neu auch die Kosten für Antigen-Schnelltests in Apotheken und Arztpraxen. Die Kosten für Selbsttests werden hingegen nicht übernommen.

Seit mehr als einem Jahr betreibt die Ärztekammer im Auftrag der Regierung in der Marktplatzgarage in Vaduz eine Drive-Through-Anlage. Dort werden mit einem Nasen-Rachen-Abstrich Proben entnommen und anschliessend im Labor mit einer PCR-Analyse auf Covid-19 untersucht. Seit dem 29. März 2021 übernimmt das Land die Kosten für die Analyse für alle Personen, die in Liechtenstein krankenversichert sind.

Durchführung von Schnelltests in Apotheken und Arztpraxen
Die aktuelle Verordnungsanpassung ermöglicht zusätzlich zu den PCR-Untersuchungen die Durchführung von Antigen-Schnelltests in Apotheken und Arztpraxen. Auch beim Antigen-Schnelltest kommt ein Nasen-Rachen-Abstrich zum Einsatz, der nur von geschultem Personal durchgeführt werden kann. Neu werden die anfallenden Kosten für Antigen-Schnelltests ebenfalls vom Land übernommen, vorausgesetzt, die getestete Person ist in Liechtenstein obligatorisch krankenversichert. Mit der Verordnung wurde die Möglichkeit für Antigen-Schnelltests geschaffen, die Arztpraxen und Apotheken entscheiden jedoch selbst, ob sie diese anbieten werden.

Eine Anwendung von Schnelltests ist nur bei symptomlosen Personen vorgesehen.
Zudem ist von einem Testen generell abzuraten, wenn die betreffende Person in den letzten drei Monaten positiv getestet worden ist. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis erfolgt eine erneute Probenentnahme für einen PCR-Test in der Drive-Through-Anlage in der Marktplatzgarage in Vaduz.

Zulässigkeit von Selbsttests zur Eigenanwendung
Auch die Abgabe und Verwendung von Selbsttests ist ab sofort zulässig. Bei diesen Tests ist kein Nasen-Rachen-Abstrich, sondern ein Abstrich im vorderen Nasenbereich notwendig. Entsprechend können dieses Tests von jeder und jedem zuhause durchgeführt werden. Das Land übernimmt die Kosten für diese Selbsttests jedoch nicht, weil diese deutlich weniger empfindlich sind als die PCR-Analysen und die Antigen-Schnelltests. Die beiden anderen deutlich verlässlicheren Verfahren stehen für in Liechtenstein krankenversicherte Personen kostenlos zur Verfügung.

Abänderung der Mehrwertsteuerverordnung
Im Zusammenhang mit der erweiterten Covid-19-Teststrategie erfolgte auch eine Abänderung der Mehrwertsteuerverordnung. Damit gelten analog zur Schweiz die zur Durchführung von Analysen auf Sars-CoV-2 berechtigten Personen als Angehörige von Heil- und Pflegeberufen und sind von der Steuer ausgenommen.