Amateurfussball ab 1. Liga abwärts: Spiele ev. ab Juni möglich

Aufnahme des Spielbetriebs nur bei bundesrätlichen Lockerungen bis 31 Mai, sonst Saisonabbruch!

 

Der Zentralvorstand des SFV hat sich an seiner Sitzung vom 23. April 2021 mit der aktuellen Situation rund um Covid-19 befasst, dies insbesondere auch unter Berücksichtigung des Drei-Phasen-Modells, das der Bundesrat am 21. April 2021 bekannt gegeben hat. Der Zentralvorstand hat dabei insbesondere diskutiert, wie es mit dem Spielbetrieb derjenigen Kategorien/Ligen weitergehen soll, die aktuell nicht spielen und nur mit Einschränkungen trainieren dürfen. Davon sind auch alle liechtensteinischen Fussball-Clubs betroffen. 

Es handelt sich dabei um die Männer Aktive 1. Liga Classic bis 5. Liga, Frauen Aktive 2. Liga bis 4. Liga, alle SeniorInnen-Kategorien/Ligen sowie alle Futsal-Ligen.

Der Zentralvorstand hat dabei nach Konsultation der Regionalverbände, in Anwendung der Statuten und des nach dem letztjährigen Abbruch angepassten Wettspielreglements sowie gestützt auf ein juristisches Gutachten Folgendes beschlossen:

Falls die bundesrätlichen Corona-Massnahmen bis am 31. Mai 2021 dahingehend gelockert werden, dass auch in den oben erwähnten Kategorien/Ligen normal (d.h. mit Körperkontakt und ohne Maske) trainiert und gespielt werden kann, wird die Saison auch in diesen Kategorien/Ligen nach einer kurzen Vorbereitungszeit wieder aufgenommen.

Sie dauert in diesem Fall wie bereits früher kommuniziert bis längstens am 4. Juli 2021. Das genaue Start und Enddatum wird von der für die einzelnen Wettbewerbe zuständigen Organisation definiert (Erste Liga, Amateur Liga, Regionalverbände).

Mindestens die Hälfte der Runden muss gespielt sein

Ziel im Falle der Wiederaufnahme ist es, mindestens die Hälfte der regulären Runden (allenfalls in einem verkürzten oder angepassten Format) zu absolvieren, sodass die Saison in Anwendung von Artikel 8bis Wettspielreglement auch in diesen Kategorien/Ligen gewertet werden kann, d.h. dass es Meister und Cupsieger sowie Auf- und Absteiger gibt. Der Verband bittet die Vereine, die aktuelle Möglichkeit zu Trainings in 15er-Gruppen (ohne Körperkontakt oder mit Maske) zu nutzen, um im Falle eines Re-Starts rasch bereit zu sein.

Abbruch, wenn keine Lockerung erfolgt

Erfolgt bis am 31. Mai 2021 keine derartige Lockerung, wird die Saison in den erwähnten Kategorien/Ligen abgebrochen.

In diesem Fall wird die Saison in den abgebrochenen Kategorien/Ligen nicht gewertet (keine Meister und keine Auf- und Absteiger), da über all diese Kategorien/Ligen gerechnet insgesamt noch nicht die Hälfte der regulären Runden vollständig gespielt wurde.

Der Entscheid, ob auch Cup-Wettbewerbe abgebrochen werden, obliegt den zuständigen Abteilungen bzw. Regionalverbänden. Cup-Wettbewerbe werden in Anwendung von Art. 8bis Wettspielreglement nur dann gewertet, wenn diese zu Ende gespielt werden. Im Fall des Abbruchs von Cup-Wettbewerben werden

die Teilnehmer am Schweizer Cup 2021/22 aus den Abteilungen Erste Liga, Amateur Liga sowie aus den Regionalverbänden soweit erforderlich per Los aus den für eine Teilnahme in Frage kommenden bzw. aus den in den jeweiligen Qualifikationswettbewerben verbliebenen Teams bestimmt. Die ausgesprochenen Strafen (inkl. Bussen) und die noch offenen Suspensionen bzw. Funktionssperren (auch aus Verwarnungen) bleiben bestehen bzw. werden gemäss den anwendbaren Regeln auf den nächsten offiziellen Wettbewerb derselben Kategorie übertragen.

 In den Kategorien, in denen aktuell gespielt wird (Promotion League, Women’s Super League, Frauen 1. Liga, JuniorInnen), wird die Saison auch dann gewertet, wenn gegenüber dem ursprünglichen Modus (nur) ein verkürztes oder angepasstes Format ausgetragen wird.