Aussenhandelsstatistik: Neue Berechnungsmethode

Rheinbrücke Vaduz-Sevelen.

Aufgrund der Zollunion mit der Schweiz werden die Angaben zum liechtensteinischen Aussenhandel von der Eidgenössischen Zollverwaltung erhoben.

Um die Qualität dieser Statistik zu steigern, hat die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) in Zusammenarbeit mit der Konferenz der regionalen statistischen Ämter der Schweiz (KORSTAT) eine neue Methode entwickelt um die Importe und Exporte der Kantone sowie des Fürstentums Liechtenstein zu berechnen.

Die neue Methode verändert die Zuordnung der Importe und Exporte und beeinflusst die bis anhin veröffentlichten Ergebnisse. Der Hauptunterschied zwischen der neuen und der alten Methode ist das Kriterium der Zuordnung der Importe und Exporte zu den Kantonen und Liechtenstein. Nach der alten Methode war die Adresse des Versenders bzw. des ersten Empfängers der Ware massgebend. Die neue Methode berücksichtigt die Adresse des Unternehmens, welches die Waren aus- oder einführt, also den Eigentümer der Ware.