Abänderung der Arbeitsvermittlungsverordnung

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 13. April 2021 die Verordnung über die Abänderung der Verordnung zum Gesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsverordnung) verabschiedet.

Anlass für die Abänderung ist die Durchführung der Verordnung (EU) 2016/589 über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte. Die notwendigen Anpassungen auf Gesetzesebene waren zuvor mit der vom Landtag im Dezember 2020 verabschiedeten Revision des Arbeitsvermittlungsgesetzes geschaffen worden.

EURES ist ein Netzwerk von Arbeitsvermittlungen in allen Mitgliedstaaten des EWR sowie der Schweiz, an dem Liechtenstein seit dem 1. Januar 2007 teilnimmt. Erklärtes Ziel von EURES ist es, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu erleichtern. Mit der EURES-Verordnung werden die bestehenden Regelungen an die veränderten Marktbedingungen angepasst und das EURES-Netz weiter ausgebaut und gestärkt. Neu können sich auch private Stellenvermittler oder andere Stellen auf nationaler Ebene als sogenannte EURES-Mitglieder oder EURES-Partner am EURES-Netz beteiligen. Die Verordnungsanpassung regelt das Nähere über die Zulassung und Aufsicht von EURES-Mitgliedern und -Partnern durch das Amt für Volkswirtschaft (AVW).

Die angepasste Verordnung tritt gleichzeitig mit dem Gesetz über die Abänderung des Arbeitsvermittlungsgesetzes am 1. Mai 2021 in Kraft.