Ende 2020: 39’062 Einwohnerinnen und Einwohner in Liechtenstein

Die ständige Bevölkerung Liechtensteins erhöhte sich, gemäss den vorläufigen Ergebnissen des Amtes für Statistik, im Jahr 2020 um 315 Personen bzw. 0.8% und erreichte am 31. Dezember 2020 den Stand von 39062 Personen.

Somit lag das Bevölkerungswachstum unter demjenigen des Vorjahres mit 1.0% (369 Personen). Das Liechtensteiner Unterland verzeichnete mit 1.2% einen stärkeren Zuwachs als das Oberland mit 0.6%.

Ruggell wächst am stärksten
Die stärksten prozentualen Zunahmen im Jahr 2020 werden mit 3.5% für Ruggell, mit 2.3% für Planken und 1.3% für Eschen ausgewiesen. Bevölkerungsrückgänge wurden in Gamprin mit einer Abnahme von -0.2% (4 Personen) und in Triesenberg mit -0.1% (3 Personen) registriert.

Ausländeranteil von 34%
Im Jahr 2020 nahm der Ausländeranteil um 0.3 Prozentpunkte auf 34.5% zu. Die ausländische ständige Bevölkerung erhöhte sich 2020 innert Jahresfrist um 206 Personen auf insgesamt 13’468 Personen. Damit lag der Zuwachs an Ausländer und Ausländerinnen etwa gleich hoch wie im Vorjahr als 205 Personen gezählt wurden. Der ständigen Bevölkerung mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft gehörten 2020 mit 25’594 Personen 109 Personen mehr an als im Jahr 2019. Der Zuwachs im Vorjahr betrug 164 Personen.

Methodik und Qualität
Das Amt für Statistik wird die detaillierte Bevölkerungsstatistik per 31. Dezember 2020 mit den definitiven Zahlen Anfang Oktober 2021 veröffentlichen. Die Abweichung der vorläufigen Ergebnisse von den definitiven Resultaten liegt in der Regel auf Landesebene bei +/- 15 Personen und auf Gemeindeebene bei +/- 5 Personen.

Als Grundlage für die Ermittlung des Bevölkerungsstandes dient die Datenbank «Zentrales Personenregister (ZPR)» der Landesverwaltung. Das Ausländer- und Passamt erfasst in dieser Datenbank die Ausländerinnen und Auslän- der, das Zivilstandsamt die Zivilstandsereignisse und das Amt für Statistik die Wohnadressen der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner.

Ständige Bevölkerung – Definition
Zur ständigen Bevölkerung zählen die in Liechtenstein wohnhaften liechtensteinischen Staatsangehörigen, die ausländischen Niedergelassenen, Daueraufenthalter/ innen und Jahresaufenthalter/innen sowie Zöllner/innen und deren Angehörige. Weiters dazu gerechnet werden Personen, die bereits 12 Monate in Liechtenstein wohnten und entweder als vorläufig Aufgenommene gelten oder über eine Kurzaufenthaltsbewilligung verfügen.