Ein Teuerungsausgleich für AHV-Rentner liegt drin!

Die Teuerungsanpassung der AHV-Rente wurde für die Seniorinnen und Senioren in einer Zeit eingefroren, als der Staatshaushalt in arger Schieflage war – so war dies eine einschneidende Sparmassnahme, die für die Rentnerinnen und Rentner bis heute aufrechterhalten wurde. Die jüngsten Geschäftszahlen der AHV mit einem Plus von 70 Millionen Franken zeigen, dass eine Teuerungsanpassung der AHV-Rente möglich ist, ohne die AHV-Reservenlage längerfristig zu gefährden.

Die AHV konnte das Geschäftsjahr 2020 mit einem wiederum sehr guten Ergebnis abschliessen. Trotz der pandemie-bedingt schwierigen Lage wuchsen die Vermögenserträge um 82 Millionen Franken, und auch die Einnahmen aus den Beitragsleistungen stiegen – nach einer überproportional hohen Zunahme im Vorjahr – nochmals leicht an. Zusammen mit der einmaligen Einlage von 100 Millionen Franken Staatsbeitrag belief sich das Gesamtergebnis auf 170 Millionen. Aber auch ohne die Einmaleinlage wären es 70 Millionen gewesen. Damit stieg das Fondsvermögen der AHV auf 3,46 Milliarden Franken, was 11,08 Jahresausgaben entspricht. Selbst ohne die Einmaleinlage im Dezember vergangenen Jahres durch Regierung und Landtag hätte der Reservenstand des Vorjahres von 10,81 Jahresausgaben gehalten werden können.

Aufhebung des faktischen Stopps der Teuerungsanpassung
Bei den Beitragseinnahmen hält die AHV in den Folgejahren als Auswirkung der Pandemie einen Rückgang oder ein tieferes Wachstum für wahrscheinlich. Trotzdem halte ich es für angebracht, den faktischen Stopp für einen Teuerungsausgleich für AHV-Renten zu beseitigen. Letztmals fand in Liechtenstein ein Teuerungsausgleich im Jahr 2011 statt. In der Schweiz wurde die Teuerung im gleichen Zeitraum bereits viermal ausgeglichen, sodass dort die maximale Einzelrente um 70 Franken (seit 2011 insgesamt  840.–/Jahr), die minimale Einzelrente um 35 Franken (seit 2011 insgesamt 420.–/Jahr) gestiegen ist. 

Lösung: Rückkehr zum Mischindex wie vor 2011
Welche Massnahmen in Liechtenstein nötig sind, um einen Teuerungsausgleich zu ermöglichen, habe ich schon mehrfach dargelegt: Das ist einerseits bei der Bemessung der Teuerung die Rückkehr zum Mischindex und andererseits die Abschaffung der Aussetzung des Teuerungsausgleiches im Umfang von vier Prozent. Letzteres verunmöglicht einen Teuerungsausgleich für viele kommende Jahre. Abhilfe lässt sich nur schaffen, wenn diese gesetzlichen Bestimmungen revidiert werden. Der Landtag hat 2011 diese Abkehr von der Berechnungsart der Teuerung vom sogenannten Mischindex im Zuge der rigorosen Sparmassnahmen beschlossen, damit auch die Seniorinnen und Senioren ihren Beitrag zur Sanierung des Staatshaushalts beitragen. Doch dass der Teuerungsausgleich für die Rentnerinnen und Rentner damit für Jahrzehnte aufs Eis gelegt wird, kann damals nicht das Ziel der Politik gewesen sein. Der Landtag kann dies korrigieren, wenn er will.

Dass der Teuerungsausgleich für die Rentnerinnen und Rentner für Jahrzehnte aufs Eis gelegt wird, kann 2011 nicht das Ziel der Politik gewesen sein. Der Landtag kann dies korrigieren, wenn er will.

Johannes Kaiser, FBP-Landtagsabgeordneter

50 Prozent besitzen keine Pensionskasse
Da rund die Hälfte der AHV-Rentner keine Pensionskassenguthaben besitzt und allein von der AHV-Rente lebt, wirkt sich eine über viele Jahre eingefrorene Rente fatal aus. Auch der Direktor der AHV, Walter Kaufmann, hat im Dezember in einem Interview auf die langfristigen Nachteile derart langer Phasen ohne Rentenanpassung hingewiesen, da einerseits die Versorgungsquote im Alter (Rente im Verhältnis zum Lohn) sinkt und andererseits auch andere Bereiche auf die Mindestrente der AHV abstellen und so ebenfalls keine Teuerungsanpassung erfahren.

Vernünftige Teuerungsanpassung möglich
Wie bereits erwähnt, betragen die Reserve der AHV derzeit 11,08 Jahresausgaben. Andererseits steigen die Ausgaben der AHV, das sind die ausbezahlten AHV-Renten, zwar an, allerdings in geringerem Ausmass als in einem versicherungstechnischen Gutachten prognostiziert wird. Während dort von einer Zunahme der Ausgaben von jährlich durchschnittlich vier Prozent ausgegangen wird, ist die reale prozentuale Zunahme der Ausgaben von 3,3 Prozent im Jahr 2017 auf 2,6 Prozent im Jahr 2020 gesunken. 

Dies lässt den Schluss zu, dass vernünftige Teuerungsanpassungen der AHV-Renten möglich sind, ohne die langfristige positive Reservelage der AHV zu gefährden.