Änderung der Strafprozessordnung, des Rechtshilfegesetzes und weiterer Gesetze

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 23. März 2021 die Stellungnahme zu den Fragen verabschiedet, welche im Rahmen der ersten Lesung betreffend die Abänderung der Strafprozessordnung, des Rechtshilfegesetzes und weiterer Gesetze gestellt wurden.

Im Zentrum dieser Revision stehen die Neufassung und Abänderung von Bestimmungen in der Strafprozessordnung über die Beschlagnahme, die Durchsuchung und Beschlagnahme von Papieren sowie die Einführung eines Verfahrens zur frühzeitigen Verwertung von beschlagnahmten und gesperrten Vermögenswerten, die einem raschen Verderben oder einer erheblichen Wertminderung unterliegen. Ziel ist es, das Strafverfahren effizienter zu gestalten.

Für das Rechtshilfeverfahren wird eine neue Bestimmung eingeführt, welche eine vorläufige Übermittlung von beschlagnahmten Papieren und Datenträgern an die ersuchende ausländische Behörde unter Wahrung der Geheimhaltung ermöglicht.

Die Anpassungen stehen im Zusammenhang mit der in diesem Jahr stattfindenden Moneyval-Länderprüfung Liechtensteins. Der Fokus liegt dabei auf der Effektivität der Bestimmungen des nationalen Rechts, unter anderem auch im Straf- und Rechtshilfeverfahren.

Die im Rahmen der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen betrafen insbesondere die frühzeitige Verwertung von Gegenständen und Vermögenswerten, die vom Staatsgerichtshof zur Versiegelung nach der Strafprozessordnung entwickelte Rechtsprechung sowie die nach der neuen Bestimmung im Rechtshilfegesetz vorgeschlagene Möglichkeit der vertraulichen Behandlung des ausländischen Rechtshilfeersuchens.