Abänderung des Gesetzes über die AHV

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. März 2021 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen verabschiedet.

In den von den AHV-IV-FAK-Anstalten insbesondere anzuwendenden Gesetzen – dem Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), dem Gesetz über die Invalidenversicherung (IVG), dem Gesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELG) sowie dem Gesetz über die Familienzulagen (FZG) – besteht Revisionsbedarf, dem mit diesen Vorlagen in gesammelter Form nachgekommen werden soll.

Anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrags Nr. 127/2020 hat der Landtag die Vorlagen beraten und begrüsst. Das Eintreten war unbestritten und wurde mit 25 Ja-Stimmen beschlossen. Es wurden insbesondere Fragen zur freiwilligen Ehrenamtlichkeit, zum Gesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), zu den Erziehungsgutschriften, zum Aufwertungsfaktor, zu Beschwerden gegen Verwaltungsstrafbote bzw. -entscheide, zu den Nachteilen bzw. Kosten des Regressprivilegs sowie den finanziellen Auswirkungen der Gesetzesvorlagen gestellt.

In ihrer Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung am 3. Dezember 2020 vom Landtag aufgeworfenen Fragen. In den Vorlagen wurden zudem drei Artikel geringfügig angepasst.

Der Landtag wird die Gesetzesvorlagen voraussichtlich in seiner Sitzung im Mai in zweiter Lesung behandeln. Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.