Abänderung bestimmter Gesetze über Wertpapieranlagen

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 16. März 2021 die Stellungnahme der Regierung betreffend die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) und des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) sowie des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht (FMAG) verabschiedet.

Anlässlich der Sitzung vom 3. Dezember 2020 wurden die Gesetzesvorlagen vom Landtag begrüsst und dem Eintreten auf die Vorlagen wurde einhellig zugestimmt. In der ersten Lesung des Landtages wurden keinerlei Fragen aufgeworfen.

Die Gesetzesvorlagen sollten ursprünglich gleichzeitig mit dem EWR-Übernahmebeschluss in Kraft treten. Entgegen den Erwartungen ist jedoch von Seiten der EWR/EFTA-Partnerstaaten mit Verzögerungen zu rechnen. Da aufgrund dessen ein zeitgleiches Inkrafttreten der Gesetzesvorlagen mit den EU-Staaten nicht möglich ist, soll eine Vorabumsetzung der Verordnung sowie Richtlinie auf den 2. August 2021 erfolgen. Damit soll die Chancengleichheit zwischen dem liechtensteinischen Fondsplatz und den EU-Anbietern erhalten bleiben.

Im Rahmen dieser Stellungnahme sollen zudem bestehende Beschränkungen im Hinblick auf den Vertrieb von verschiedenen, speziellen Arten von alternativen Investmentfonds (AIF), konkret von Europäischen Risikokapitalfonds (EuVECA) gemäss der Verordnung (EU) Nr. 345/2019, von Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) gemäss der Verordnung (EU) Nr. 346/2013, von Europäischen langfristigen Investmentfonds (ELTIF) gemäss der Verordnung (EU) 2015/760 und von Europäischen Geldmarktfonds (MMF) gemäss der Verordnung (EU) 2017/1131, wobei allein Geldmarktfonds auch als OGAW ausgestaltet werden können, beseitigt werden. Damit wird insbesondere möglich, dass Verwalter von EuVECA oder EuSEF in Liechtenstein nunmehr eine Zulassung beantragen und sich AIFM als Verwalter von ELTIF oder Geldmarktfonds registrieren können.

Die Vorabumsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 und der Verordnung (EU) 2019/1156 sowie die weiteren EU-Rechtsakte im Hinblick auf neue Geschäftsmöglichkeiten für spezielle Arten von AIF bzw. OGAW, soll Rechtsklarheit für die Marktteilnehmer schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit sowie Attraktivität des liechtensteinischen Fondsplatzes stärken.

Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über http://www.rk.llv.li bezogen werden.