Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge

Vernehmlassung der Verordnungen zur Allgemein-verbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge

 

Vaduz (ots) – Die Sozialpartner beantragten am 10. Dezember 2020 bei der Regierung die Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge und der Lohn- und Protokollvereinbarungen für die Branchen des Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbes, des Zimmermeister- und Dachdeckergewerbes sowie des Gipser-, Maler- und Gerüstbaugewerbes.

Für die Branchen des Autogewerbes, des Elektro-,Elektronik- und Medientechnikgewerbes, des Metallgewerbes sowie des Detailhandelsgewerbes wurde die Allgemeinverbindlicherklärung der Lohn- und Protokollvereinbarungen beantragt, für die Branche des Informatikgewerbes sowie für den Personalverleih zusätzlich die Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung der bestehenden Gesamtarbeitsverträge.

Für alle Branchen – ausser für den Personalverleih – beantragten die Sozialpartner heuer zudem erstmals die Allgemeinverbindlicherklärung einer Regelung für Mindestlöhne und Qualifikationseinstufungen von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen.

Die Regierung leitete die Anträge aufgrund der Verordnung vom 17. Juli 2007 betreffend die Delegation von Geschäften nach dem Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen an das Amt für Volkswirtschaft (AVW) weiter.

Da die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen vorliegen, macht das AVW mit Datum vom Donnerstag, 4. Februar 2021, die allgemeinverbindlich zu erklärenden Bestimmungen unter Ansetzung einer Vernehmlassungsfrist von 14 Tagen amtlich kund.

Die Vernehmlassungsfrist endet am Mittwoch, 17. Februar 2021. Die Verordnungstexte sind auf der Internetseite http://www.amtsblatt.llv.li abrufbar.