Abänderung der KomG-Gebührenverordnung

Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung vom 9. Februar 2021 eine Abänderung der Verordnung über die Erhebung von Verwaltungs- und Nutzungsgebühren nach dem Kommunikationsgesetz (KomG-Gebührenverordnung) beschlossen.

Die KomG-Gebührenverordnung wurde das letzte Mal im Jahre 2011 überarbeitet. Um den technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, wurden verschiedene Frequenzkategorien und Gebühren einer Überprüfung unterzogen und angepasst. Damit besteht im Hinblick auf die Gebühren künftig eine solide Grundlage und Rechtssicherheit für sämtliche, in Liechtenstein relevanten Anwendungen.