Leserbrief von Herbert Elkuch, Schellenberg

Abgeordneter Herbert Elkuch

Grenzgänger sind in FL
nicht benachteiligt

Der Leserbriefschreiber aus der Schlossergasse 2 in Feldkirch liess am 28.1.2020 im Volksblatt verlauten: «Wir (Anm. der Redaktion: die Grenzgänger) füttern im Übrigen auch die ALV mit 0,5 Prozent unseres Lohns, obwohl wir in Liechtenstein gar keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben.» Diese Aussage ist unvollständig.

Jährlich werden mehrere Millionen für die Arbeitslosenentschädigung der Grenzgänger in die Schweiz und nach Österreich bezahlt. Im Jahr 2015 berichtete die Regierung von CHF 2,7 Mio. an die Schweiz und CHF 3,8 Mio. an Österreich (BuA 2015/107). Neuere Zahlen sind mir nicht bekannt. Feststeht, Liechtenstein schätzt die Grenzgänger und entschädigt bei Arbeitslosigkeit. Allein letztes Jahr wurde für Corona-Kurzarbeitsentschädigung CHF 80 Mio. aus der Staatskasse in die Arbeitslosenkasse verschoben. Von diesem Geld, aus Steuereinnahmen, wird genau gleich wie an liechtensteinische Arbeitnehmer auch an die Grenzgänger Geld ausbezahlt, die rund 56% der Arbeitnehmer stellen. Das Corona-Kurzarbeitsgeld an Grenzgänger wird aus liechtensteinischen Steuereinnahmen bezahlt – und nicht mit Lohnabzügen der Grenzgänger «gefüttert».

Auch bei der Entlohnung sind die
Grenzgänger gleichwertig

Gemäss Lohnstatistik im Jahr 2018 war der monatliche Bruttolohn (Median) der Grenzgänger um 110 Franken höher als derjenige der liechtensteinischen Arbeitnehmer. Dagegen verzeichnet das Amt für Statistik für liechtensteinische Arbeitnehmer einen Rückgang des realen Medianlohnes gegenüber 2016 von 0,4% (Lohnstatistik 2018).

Dieser Leserbriefschreiber aus Feldkirch dürfte eine Ausnahme sein. Im Allgemein sind die Grenzgänger mit dem guten Angebot Liechtensteins für soziale Absicherung und attraktive Arbeitsplätze hierzulande sehr zufrieden.

Herbert Elkuch, Schellenberg