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Förderung von Kulturprojekten in Zusammenhang mit Covid-19 möglich

Ab sofort können Förderanträge in Zusammenhang mit den Folgen des Coronavirus bei der Kulturstiftung Liechtenstein eingereicht werden. In einem Merkblatt, das auf http://www.kulturstiftung.li verfügbar ist, erhalten Interessierte einen Überblick zu Förderungsformen und Konditionen sowie zur Antragsstellung.

Für eine Förderung kommen zwei Arten von Projekten in Frage: Einerseits Projekte die darauf ausgerichtet sind, sich neuen Herausforderungen während und nach der Covid-19-Pandemie anzupassen. Gegenstand solcher Projekte ist also insbesondere die Erweiterung der bisherigen kulturellen Tätigkeitsbereiche, eine strukturelle Neuausrichtung der kulturellen Arbeit, die neue oder erweiterte Nutzung digitaler Medien oder die Wieder- und Neugewinnung von Publikum in Zeiten des „Social Distancing“. Andererseits können Projekte förderungswürdig sein, die für 2021 geplant sind und bei denen davon auszugehen ist, dass sich ihre Produktion durch Schutzkonzepte verteuern und dass sich durch Schutzkonzepte oder aufgrund der Empfehlung, die Sozialkontakte auf das Nötigste zu beschränken, weniger Publikum einfinden wird als normalerweise.

Noch im vergangenen Jahr hat die Regierung die Leistungsvereinbarung mit der Kulturstiftung über die Verwendung der 500’000 Franken genehmigt, die der Landtag in seiner Dezember-Sitzung zur Sicherung der liechtensteinischen Kulturlandschaft in Zusammenhang mit den Folgen des Coronavirus gesprochen hat. In der Leistungsvereinbarung werden die Modalitäten und Anforderungen für Projekte festgelegt, die im Rahmen des Nachtragskredits gefördert werden. Einen Überblick zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragsstellung bietet das Merkblatt, das auf der Homepage der Kulturstiftung Liechtenstein aufgeschaltet ist.

Regierungsrätin Katrin Eggenberger freut sich über die neuen Fördermöglichkeiten für die liechtensteinischen Kulturakteure: „Durch den Nachtragskredit eröffnen sich für die Kulturschaffenden und deren Publikum neue Chancen, um einerseits Covid-19-bedingte Zusatzkosten und Ertragseinbussen abzufedern und andererseits auch ohne physische Anwesenheit kulturelle Erlebnisse zu erfahren. Das ist angesichts der derzeitigen Ausgangslage unabdingbar. Zudem erhält die Kulturstiftung erweiterte Möglichkeiten zum Ankauf kultureller Werke liechtensteinischer Kulturschaffender und zur Erteilung von Werkaufträgen.“

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