Vielfältiges Kulturschaffen in Liechtenstein / 2,250 Mio. Franken zur Verfügung gestellt

«Die Förderung von Kultur und Kunst verlangt Offenheit in viele Richtungen. Gleichzeitig ist Fokussierung notwendig. Dem will ich als Präsident gerecht werden.» : Roland Marxer, Stiftungsratspräsident

 

Jahresbericht 2016 der Kulturstiftung Liechtenstein veröffentlicht

Am Montag, 8. Mai 2016, stellte die Kulturstiftung Liechtenstein ihren Jahresbericht und die Jahresrechnung 2016 vor. In dem 26-seitigen Jahresbericht vermittelt sie einen komprimierten Überblick über die staatliche Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden sowie privaten kulturellen Organisationen und präsentiert die wichtigsten Ereignisse und Zahlen in übersichtlicher Form.

Die Kulturstiftung Liechtenstein ist seit 1. Januar 2008 als selbstständige Stiftung öffentlichen Rechts für die Förderung der kulturellen Tätigkeiten von Personen und privaten Organisationen in den Bereichen Literatur, Musik, Darstellende und Bildende Kunst, Audiovisuelle Medien sowie Volkskultur und Landeskunde tätig. Die Kulturförderung erfolgt gemäss den gesetzlichen Vorgaben durch Förderbeiträge für kulturelle Projekte sowie in Form von Beratung, Werkjahren, Werkbeiträgen, Ankäufen, Förder- und Anerkennungsgaben und Leistungsvereinbarungen. Mit den sogenannten Eigenen Projekten kann die Kulturstiftung Schwerpunkte setzen, kulturelle Einrichtungen betreiben und Platt-formen für Kulturschaffende lancieren.

Im Gesetz über die Kulturförderung wird ausdrücklich die Achtung der Vielfalt, Unabhängigkeit und Freiheit kultureller und künstlerischer Tätigkeiten gefordert. Damit ist die Grundhaltung der Kultur-stiftung skizziert. Sie spiegelt sich auch in diesem Jahresbericht, der zudem den Spannungsbogen zwischen Kulturpflege, Laienschaffen und professioneller künstlerischer Tätigkeit auf hohem Niveau aufzeigt. Geförderte kulturelle Projekte müssen für das Land von Bedeutung sein und anerkannten Qualitätskriterien entsprechen. Die staatliche Förderung darf nur subsidiär erfolgen. Bei Projekten sieht das Gesetz vor, dass in der Regel nur bis maximal 50% der Gesamtkosten gefördert werden dürfen. Somit müssen Förderinteressentinnen und -interessenten immer auch andere Finanzierungs-quellen erschliessen.

Budgetentwicklung

Die Kulturstiftung musste von 2009 bis 2015 stufenweise eine gesamthaft über 30%ige Kürzung des Staatsbeitrages berücksichtigen. Durch den Abbau von Reserven, welche die Kulturstiftung 2008 von der Stiftung Pro Liechtenstein übernommen hat, können diese Kürzungen für die heimischen Kulturschaffenden bis 2018 nach und nach vorgenommen werden. Es handelt sich bei dem in der Jahresrechnung ausgewiesenen Aufwandüberschuss von CHF 147‘311 somit um einen geplanten und kontrollierten Abbau von Reserven im Zuge der Haushaltssanierung des Staates.

Seit 2012 wurden die Leistungsvereinbarungen in diesem Sinne schrittweise angepasst. Auch bei den Eigenen Projekten respektive der Institution Kunstraum Engländerbau wurden Kürzungen vorgenommen. Grundsätzlich sah die Finanzplanung der Kulturstiftung in den letzten Jahren eine Stärkung der Projektförderung gegenüber der Reduktion von drei Jahre verpflichtenden Leistungsvereinbarungen vor. Projektförderungen haben den Vorteil, dass auf aktuelle oder ausserordentliche Projekte und Entwicklungen reagiert werden kann.

Staatsbeitrag bei CHF 1‘216‘000 stabil

Die in den letzten Jahren gestiegenen Ausschüttungen der Swisslos Interkantonalen Landeslotterie fielen 2016 mit CHF 1‘268‘799 um CHF 123’823 geringer aus als im Vorjahr. Der Anteil der Swisslos am Budget der Kulturstiftung lag somit geringfügig höher als der Staatsbeitrag.

Gesprochene Förderungen 2016

Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf die im Jahr 2016 gesprochenen Fördergelder. Dem Kulturschaffen kamen gesamthaft CHF 2‘250‘781 zugute. Davon sind CHF 87‘206 für Projekte reserviert, die erst im Laufe des Jahres 2017 oder später abgeschlossen werden und deren Auszahlung an bestimmte Bedingungen gebunden ist.

Gesamthaft wurden CHF 1’162’000 Fördermittel für 28 Leistungsvereinbarungen ausbezahlt, wobei folgende Institutionen beträchtliche Beiträge erhielten: Liechtensteinischer Blasmusikverband, Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Fürstlich Liechtensteinischer Sängerbund, junges Theater Liechtenstein, Filmklub im Takino Schaan, Sinfonieorchester Liechtenstein, visarte (Liechtenstein), vormals Berufsvereinigung Bildender Künstler/innen Liechtensteins, Stiftung Schlösslekeller und der Verein Tangente.

73 Projekt unterstützt

Im Berichtsjahr wurden 73 Projekte in Höhe von CHF 524‘586 unterstützt, wobei die einzelnen Auszahlungsbeträge zwischen CHF 600 und CHF 40‘000 lagen. Das Kulturschaffen Liechtensteins positioniert sich im Spannungsfeld von Lokalität, Regionalität und Internationalität. Die Kulturstiftung fördert die lokalen Aktivitäten, die Präsenz liechtensteinischer Kulturschaffender in der Region und im weiteren Ausland sowie den künstlerischen Austausch. Liechtensteiner Kulturschaffende repräsentieren international ein kreatives und innovatives Liechtenstein. Zwei Kunstschaffende erhielten im Berichtsjahr noch CHF 60’000 im Rahmen ihrer Jahresstipendien, den sogenannten Werkjahren, die sich im konkreten Fall auf zwei Jahre verteilten. Die Beschlüsse über diese Förderungen stamm-ten aus den Vorjahren. 2016 erhielten drei Künstlerinnen und Künstler Werkbeiträge in der Höhe von gesamthaft CHF 90‘000. Der in der Erfolgsrechnung ausgewiesene Betrag von CHF 90‘000 für Werk-jahre/Werkbeiträge weist nur diese im Jahr 2016 beschlossenen und ausgezahlten Werkbeiträge aus. Die tabellarische Darstellung im Jahresbericht zeigt hingegen die im Berichtsjahr ausbezahlten Beiträge auf, unter denen auch die sind, welche bereits in den Vorjahren beschlossen wurden.

Da die Sammlung der Kulturstiftung das aktuelle Liechtensteiner Kunstschaffen dokumentiert und repräsentiert, wurde sie durch den Ankauf von mehreren Werken von zwei Künstlern in der Höhe von CHF 65‘700 erweitert. Für den Leihverkehr, Transporte unter anderem zu den Liechtensteiner Botschaften, die Dokumentation und Präsentation der Werke sowie für konservatorische respektive restauratorische Massnahmen wurden CHF 12‘926 aufgewendet.

Den Eigenen Projekten konnten dieses Jahr CHF 395‘569 zur Verfügung gestellt werden. Bei diesen handelt es sich um den Kunstraum Engländerbau und die Auftritte bei der Frankfurter Buchmesse sowie der Leipziger Buchmesse mit Lesungen Liechtensteiner Autorinnen und Autoren unter dem Dach des Literaturnetzwerkes Traduki, die Liechtensteiner Buchtage und das Kulturvermittlungsprojekt Reiseziel Museum

Förderung in den Kultursparten 2016

Das Diagramm zeigt die ausbezahlten Fördermittel in den einzelnen Kultursparten im Jahr 2016. In den Bereich Musik flossen 33 %, wovon knapp die Hälfte dem Liechtensteinischen Blasmusikverband und dem Fürstlich Liechtensteinischen Sängerbund zugeordnet ist. Diese Verbände leiteten den grössten Teil der Beiträge zweckgebunden an die angeschlossenen Vereine weiter. Die Sparte Bildende Kunst inklusive Kunstraum Engländerbau erhielt 23 % der Fördermittel. In den Bereich Darstellende Kunst flossen 13 %. Volkskultur und Landeskunde wurden mit 10 % der Fördermittel ausgestattet, wobei der Historische Verein für das Fürstentum Liechtenstein den Hauptanteil in diesem Be-reich innehat. Die Sparte Literatur bekam 9 % und die Sparte Audiovisuelle Medien 8 % der Fördermittel. 4 % der Fördermittel kamen 2016 interdisziplinären Projekten zugute.

Die Werkjahrstipendien, Werkbeiträge und Eigene Projekte sowie der Bereich Sammlung sind im Diagramm den entsprechenden Sparten zugeordnet.

 

Förderung in den Kultursparten 2016 in CHF und Anteil in Prozent

Bildende Kunst 311’426 (13%)

Kunstraum Engländerbau 245’053 (10%)

Literatur 208’885 (9% Audiovisuelle Medien 197’000 (8%)

Volkskultur, Landeskunde 222’711 (10%)

Darstellende Kunst 296’432 (13%)

Interdisziplinäre Projekte 86’680 (4%)

Musik 769’800 (33%)

 

Das Werkjahr soll Kunstschaffenden die Möglichkeit geben, während eines längeren Zeitraums bis zu einem Jahr befreit vom Lebenshaltungskostenaufwand zu arbeiten, sich fortzubilden und die künstlerischen Fähigkeiten zu entfalten. Es steht qualifizierten Künstlerinnen und Künstlern offen, die eher am Anfang einer künstlerischen Laufbahn stehen und somit die Chance erhalten, sich entscheidend weiter zu entwickeln und auch solchen, die nach einer gewissen Karriere noch einmal eine Vertiefung Ihres Schaffens suchen. Das Werkjahr kann aber auch eine Anerkennung der bisherigen Arbeit sein. Es kann sich an einem Programm oder Projekt orientieren, im Mittelpunkt steht die Entwicklung und Förderung der Person und nicht das Ergebnis der Arbeit.

Werkbeiträge sind eine Förderform, die auf die Entwicklung eines konkreten Werkes zielt. (Elisabeth Stöckler, Geschäftsleiterin Kulturstiftung)