Covid-19-Nachtragskredit an die Kulturstiftung

Einreichung von Anträgen

Vaduz (ots) – Im März hat der Landtag einen Nachtragskredit von CHF 250’000 an die Kulturstiftung Liechtenstein zur Sicherung der Kulturlandschaft in Zusammenhang mit den Folgen des Coronavirus beschlossen. Die zur Umsetzung dieses Finanzbeschlusses erforderliche Leistungsvereinbarung zwischen Regierung und Kulturstiftung wurde genehmigt und unterzeichnet.

Die Kulturstiftung kann im Rahmen der gesprochenen Budgetmittel auf Antrag Förderbeiträge an Förderungsberechtigte sprechen und kulturelle Werke ankaufen sowie Kulturschaffenden Werkaufträge erteilen.

Förderbeiträge umfassen die Übernahme von Kosten für die im Jahr 2022 erfolgte Verwirklichung eines kulturellen Projektes oder einer Veranstaltung, wenn sich die Produktion durch die Covid-19-Pandemie verteuerte oder wenn sich Corona-bedingt weniger Publikum eingefunden hat als normalerweise. Die rückwirkende Gewährung von Unterstützung ab dem 1. Januar 2022 für im Jahr 2022 verwirklichte Projekte oder Veranstaltungen ist möglich. Eingabefrist ist der 30. November 2022.

Förderungsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und natürliche Personen, die in den Bereichen der Literatur, Musik, darstellenden und bildenden Kunst, der audiovisuellen Medien oder der Heimat- und Brauchtumspflege kulturell tätig sind und einen Bezug zu Liechtenstein haben.