Abänderung der Grundverkehrsverordnung

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. Januar 2021 eine Abänderung der Grundverkehrsverordnung beschlossen. Die Abänderung dient der Klärung von Fragen aus der Praxis der Grundverkehrsbehörde und damit der Rechtssicherheit.

Die Anpassungen betreffen den Erwerb von nicht baureifen Grundstücken zur Deckung eines künftigen Wohnbedürfnisses, den Erwerb von Waldgrundstücken sowie die Grundstücksgrösse für den Erwerb von Landwirtschaftsboden. Zudem wird der Grunderwerb durch Gruppengesellschaften zur Errichtung einer Betriebsstätte geregelt sowie der Erwerb eines Grundstückes zur umfassenden Sanierung des sich darauf befindlichen Gebäudes.