Transport gefährlicher Güter auf der Strasse

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Dezember 2020 eine Abänderung der Verordnung über den Transport gefährlicher Güter auf der Strasse (VTGGS) verabschiedet.

Hintergrund ist, dass die EWR/ETFA-Staaten nach Artikel 6 der Richtlinie 2008/68/EG Ausnahmen von den Bestimmungen der Anhänge I.1., II.1., und III.1. der Richtlinie 2008/68/EG beantragen können, sofern die Verkehrssicherheit durch diese Ausnahmen nicht beeinträchtigt wird.

In der geltenden VTGGS wurden in Bezug auf Art. 30 Abs. 2, Art. 36 Abs. 2 und Anhang 5 Ziff. 1.1.3.6.3 Bst. b Ausnahmen von der RL 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland gewährt, die Ende Januar 2021 auslaufen. Es ist vorgesehen, bei der EWR-Überwachungsbehörde (ESA) um eine weitere Verlängerung der Ausnahmen bis Ende 2027 anzusuchen. Gleichzeitig wird die VTGGS entsprechend angepasst. So dürfen Baustellentanks nur noch bis zum 31. Januar 2027 für die Lagerung und den Transport von Dieselkraftstoff/Heizöl (leicht) (UN 1202) verwendet werden. Diese Tanks dürfen ab 1. Januar 2022 nicht mehr umgebaut oder verändert werden.

Die Verordnung tritt am 1. Februar 2021 in Kraft.