Tiererhebung 2021 in Liechtenstein

Die Haltung von Tieren der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung, von Pferden und Eseln, Kaninchen, Nutz- und Ziergeflügel muss dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) gemeldet werden.

Die Erfassung der Daten zur Tierhaltung durch das ALKVW stützt sich auf die Tierseuchengesetzgebung. Die Meldung soll mittels „Formular Tiererhebung 2021 / Nichtkommerzielle Tierhaltungen“ mit Stichdatum 1. Januar 2021 bis spätestens 31. Januar 2021 an das ALKVW erfolgen.
Das Formular wird den dem ALKVW bekannten Hobbytierhaltungen in den nächsten Tagen per Post zugestellt. Alle anderen Hobbytierhalter sind aufgefordert, das Meldeformular auf der Homepage des ALKVW herunterzuladen. Die Zustellung des Formulars per Post kann auch im Sekretariat des Amtes telefonisch (236 73 11) beantragt werden.
Das ALKVW ist verpflichtet, diese Tierhaltungen zu erfassen, um bei einem Ausbruch von Tierseuchen rasch und effizient tätig werden zu können. Die Daten der beitragsberechtigten Landwirtschaftsbetriebe werden direkt vom Amt für Umwelt, Abteilung Landwirtschaft, zur Bearbeitung nach der Landwirtschaftsgesetzgebung einverlangt.