Pfarrer Andreas Fuchs widmet sich neuer Aufgabe

Die Gemeinde Triesen verliert per 30. April 2021 ihren geschätzten Pfarrer und Seelsorger Andreas Fuchs. In einem von höchstem gegenseitigem Respekt geprägten Gespräch teilte Pfarrer Fuchs Gemeindevorsteherin Daniela Wellenzohn-Erne mit, dass er einen Wechsel nach Feusisberg im Kanton Schwyz vorsieht.

Mit Pfarrer Andreas Fuchs verlässt ein engagierter, nahbarer, mitten im Leben stehender und äusserst beliebter Geistlicher nach 10-jähriger Tätigkeit die Gemeinde Triesen. Gemeindevorsteherin Daniela Wellenzohn-Erne hielt im Gespräch mit Pfarrer Andreas Fuchs fest, dass sie seine Beweggründe für den Wechsel in ein anderes Bistum gut nachvollziehen könne, den Entscheid aber sehr bedauere.

Im Laufe des Aprils des kommenden Jahres wird die Gemeinde als Dank für den ausserordentlichen Einsatz des Priesters und als Wertschätzung seiner Persönlichkeit im Rahmen eines Abschiedsgottesdienstes eine kleine Feier ausrichten.

Für die Zukunft wünscht sich die Gemeinde Triesen ein seelsorgerisches Team, das an die Arbeit von Pfarrer Dr. Andreas Fuchs nahtlos anschliessen kann und einen ebenso harmonischen, menschlichen und respektvollen Austausch mit der Bevölkerung finden wird. Diesbezügliche Gespräche wurden mit dem Erzbistum bereits aufgenommen.

Triesen spricht 50’000 Franken für «Infrastrukturprojekt Steg»

Der Triesner Gemeinderat hat an der Sitzung vom 15. Dezember 2020 für das geplante Langlaufzentrum in Steg 50’000 Franken gesprochen. Im Sinne der Förderung des Breitensports in Liechtenstein und aufgrund des anhaltenden Langlaufbooms wurde das geplante Infrastrukturprojekt als förderungswürdig betrachtet.

Das geplante Infrastrukturprojekt des Liechtensteiner Skiverbands (LSV) und des Vereins «Valünalopp» tangiert in weiten Teilen auch Triesner Boden, sodass Triesen auch «Standortgemeinde» des Langlaufzentrums sein wird. Die Projektinitianten gelangten mit dem Wunsch an alle Liechtensteiner Gemeinden, das Projekt finanziell mitzutragen. Der Triesner Gemeinderat genehmigte eine Unterstützungsleistung in der Höhe von 50’000 Franken, sobald das gesamte Projekt finanziell gesichert ist und in die Realisierungsphase anläuft.