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Hochspannung: Bedenklicher Vertragsinhalt

Hochspannungsleitung in Balzers

IG „weg mit der Hochspannung“

Nur zwei Auszüge aus dem Vertrag, den Swissgrid den betroffenen Grundeigentümern der Hochspannungsleitung in Balzers kürzlich zugestellt hat:

«Die Swissgrid ist berechtigt, die bestehende bzw. die zu erstellende Freileitung zu erweitern, umzubauen oder auf dem gleichen Trassee durch eine neue Leitung zu ersetzen sowie zusätzliche Anlagen (z.B. Telekommunikationsanlagen) auf den Leitungsmasten oder -tragwerken anzubringen oder durch Dritte anbringen und betreiben zu lassen» (Ziff. 1 des Vertrages).

«Der Grundeigentümer erteilt die vorstehend umschriebenen Rechte der Swissgrid auf die Dauer des Bestandes der Freileitung bzw. eines allfälligen Ersatzes derselben» (Ziff. 1 des Vertrages).

Die Meinung dazu darf sich jeder selbst bilden. Wir finden, den Grundeigentümern nach 15 Jahre andauernden Verhandlungen, dass die Hochspannungsleitung weg muss, einen Vertrag zu unterbreiten, der der Swissgrid jeglichen Spielraum für einen künftigen Ausbau der

Hochspannungsleitung und sogar noch eine Erweiterung derselben mit Telekommunikationsanlagen usw. gewährt und dieses Recht in Tat und Wahrheit zeitlich unbegrenzt einräumt, eine bodenlose Frechheit.

 

 

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