Besuche im Kantonsspital St. Gallen weiterhin verboten!

Kantonsspital St. Gallen.

 

Aufgrund der steigenden Fallzahlen hat die Regierung des Kantons St. Gallen entschieden, die zunächst bis zum 16. Dezember 2020 geltende Befristung für das Besuchsverbot in St. Galler Spitälern aufzuheben. Das schreibt das Kantonsspital St. Gallen in einer Aussendung.

Damit bleiben Besuche auch am Kantonsspital St.Gallen auf unbestimmte Zeit verboten. Das Besuchsverbot umfasst sämtliche Räumlichkeiten des Spitals, einschliesslich Gemeinschaftsräume wie Cafeterien und Andachtsräume oder Kapellen. Ausnahmen gelten für besondere Patientensituationen. Dazu gehören zum Beispiel Partner von Gebärenden, Besuche bei Patientinnen und Patienten mit längerem Spitalaufenthalt sowie auf Intensivstation oder Besucherinnen und Besucher von palliativen Patientinnen und Patienten.