Erhöhung der AHV in der Schweiz – leider nicht für FL-Rentner

Gute Nachrichten für AHV- und IV-Rentner in der Schweiz: Ab 2021 werden die monatlichen Renten um zehn Franken für eine minimale Einzelrente bzw. 20 Franken für eine maximale Einzelrente erhöht. Der Bundesrat prüft alle zwei Jahre, ob die Renten angepasst werden müssen. Zuletzt hat er die Renten 2019 erhöht. In den letzten beiden Jahren sind die Löhne und Preise so stark gestiegen, dass die Renten wiederum angepasst werden.  

In der Schweiz erfolgt im kommenden Jahr bereits die vierte Rentenerhöhung seit 2011. Der AHV-Rentner bekommt dort im 2021 jährlich 420 Franken (minimale Einzelrente) bzw. 840 Franken (maximale Einzelrente) mehr als im Jahr 2011. Der Liechtensteiner Rentner hingegen bekommt keinen Franken mehr Rente als vor zehn Jahren. Dabei sind die Preise und Löhne in Liechtenstein sicher nicht weniger gestiegen als in der Schweiz.

Zurück zur Berechnungsgrundlage vor dem Sparmassnahmen-Paket
Was sich in Liechtenstein verändert hat, sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen: Ein Teuerungsausgleich wird nicht mehr wie in der Schweiz auf der Grundlage des Mischindexes (Mittel zwischen Lohn- und Preisindex), sondern nur mehr aufgrund des Preisindexes gewährt. Nahezu verunmöglicht wird ein Teuerungsausgleich auch für die kommenden Jahre zudem durch die Aussetzung des Teuerungsausgleichs, bis er vier Prozent überstiegen hat. Abhilfe lässt sich nur schaffen, wenn diese gesetzlichen Bestimmungen revidiert werden.

Ausgaben der Rentner sind gestiegen, Rente stagniert
Angesichts der Tatsache, dass rund 50 Prozent der AHV-Rentner über keine Pensionskassenguthaben verfügen und sie allein von der AHV-Rente leben, wirkt sich eine über viele Jahre eingefrorene Rente fatal aus. Denn die Preise für Güter und Dienstleistungen steigen stetig an. Das bedeutet, dass die Ausgaben für den Rentner ständig höher werden, das Einkommen – die Rente – aber nicht. Irgendwann lässt sich diese auseinanderlaufende Schere zwischen teuerungsbedingt steigenden Ausgaben und gleichbleibender AHV-Rente auch durch hartes Sparen und den Verzicht auf ganz normale Dinge – wie einen ohnehin schon seltenen Besuch beim Friseur oder Eintrittskarten für ein Konzert – nicht mehr schliessen. 

Viele AHV-Rentner vom fehlenden Teuerungsausgleich betroffen
Das trifft natürlich nicht nur auf AHV-Rentner, sondern auch auf IV-Rentner zu, denen ja nur die IV-Rente und keine Pensionskasse zur Verfügung steht. Auch AHV-Rentner mit einer minimalen Pensionskasse, von denen es viele gibt, sind stark vom fehlenden Teuerungsausgleich betroffen. Natürlich gibt es in manchen Fällen die Möglichkeit, über die Ergänzungsleistungen das Einkommen etwas aufzubessern. Aber auch diesbezüglich ist uns die Schweiz voraus: Neben dem neuerlichen Teuerungsausgleich für die AHV-Renten wurde der Teuerung auch bei den Ergänzungsleistungen (EL) Rechnung getragen und die Beträge für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs wurden erhöht. Das bedeutet, dass ein Betroffener eher Anspruch auf eine EL erhält oder die EL etwas höher ausfällt. In Liechtenstein bleibt es auch bei diesem Betrag beim Alten.

Steigende Krankenkassenprämien wirken sich belastend aus
Wie ich schon häufiger ausgeführt habe, sind im Warenkorb, welcher zur Ermittlung des Preisindexes herangezogen wird, gerade für Rentnerhaushalte relevante Ausgabenposten wie die Krankenkassenprämien nicht enthalten. Die Krankenkassenprämien wurden gerade erst für das Jahr 2021 erhöht, obwohl die Reserven der Krankenkassen weiter gestiegen sind und die gesetzliche Mindestreserve weit übertroffen wird. Begründet wird diese Erhöhung damit, dass zu viele Versicherte, um tiefere Prämien zu bezahlen, höhere Wahlfranchisen abgeschlossen haben. Die daraus resultierenden Prämienausfälle müssen nun über Prämienerhöhungen gedeckt werden. Dies trifft vor allem auch Senioren, die ja kaum von Wahlfranchisen und damit niedrigeren Prämien profitieren können.

Es ist Zeit, eine Möglichkeit zu schaffen, um unsere AHV/IV-Renten adäquat der Teuerung anzupassen.

Angesichts der Tatsache, dass rund 50 Prozent der AHV-Rentner über keine Pensionskassenguthaben verfügen und sie allein von der AHV-Rente leben, wirkt sich eine über viele Jahre eingefrorene Rente fatal aus. Denn die Preise für Güter und Dienstleistungen steigen stetig an.

Johannes Kaiser, FBP-Landtagsabgeordneter