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Corona-Massnahmen für Verwaltung und Justiz sollen verlängert werden

Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie und der steigenden COVID-19-Erkrankungen soll die Geltungsdauer des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus – kurz COVID-19-VJBG – bis Ende Mai 2021 verlängert werden. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. November 2020 einen entsprechenden Bericht und Antrag zuhanden des Landtages verabschiedet.

Am 8. April 2020 ist das COVID-19-VJBG in Kraft getreten. Das Gesetz sah eine Geltungsdauer bis zum 15. Juni 2020 vor. In der Folge wurde das COVID-19-VJBG angepasst und die Geltungsdauer zunächst bis zum 15. September 2020 und danach bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.

„Aufgrund des sprunghaften Anstiegs der COVID-19-Erkrankungen erachtet es die Regierung für notwendig, die begleitenden Massnahmen erneut zu verlängern“, so Justizministerin Katrin Eggenberger. Ein Ende der Pandemie zeichnet sich nicht ab. Darüber hinaus finden im Februar 2021 Landtagswahlen statt, sodass erst nach Eröffnung des Landtages bzw. mit Beginn der neuen Sitzungsperiode weitere Beschlüsse des Landtages möglich sind. Deshalb soll die Geltungsdauer des COVID-19-VJBG bis zum 31. Mai 2021 verlängert werden.

Um eine nahtlose Anwendbarkeit des Gesetzes zu ermöglichen, soll das Gesetz im Dezember im Landtag behandelt werden.

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