Corona-Massnahmen für Verwaltung und Justiz sollen verlängert werden

Aufgrund der nach wie vor anhaltenden COVID-19-Pandemie und der durch aufgetretene Virusmutationen fragilen Situation hinsichtlich COVID-19-Erkrankungen soll die Geltungsdauer des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus – kurz COVID-19-VJBG – nochmals bis Ende September 2021 verlängert werden. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 23. März 2021 einen entsprechenden Bericht und Antrag zuhanden des Landtages verabschiedet.

Am 8. April 2020 ist das COVID-19-VJBG in Kraft getreten. Das Gesetz sah ursprünglich eine Geltungsdauer bis zum 15. Juni 2020 vor. In der Folge wurde das COVID-19-VJBG angepasst und die Geltungsdauer zuletzt bis zum 31. Mai 2021 verlängert.

Die Regierung hatte zur Reduktion der hohen Covid-19-Fallzahlen im Dezember und im Januar umfassende und einschneidende Massnahmen erlassen, wodurch eine gewisse Stabilisierung der Fallzahlen gelungen war. Die Gefahr aufgrund hoch ansteckender Virusvarianten ist aber nach wie vor immanent und die COVID-19-Pandemie somit noch nicht überwunden. Deshalb soll die Geltungsdauer des COVID-19-VJBG nochmals bis zum 30. September 2021 verlängert werden.

Um eine nahtlose Anwendbarkeit des Gesetzes zu ermöglichen, soll das Gesetz im Mai im Landtag behandelt werden.