Änderungsprotokoll zum DBA Deutschland und zum DBA Schweiz

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. November 2020 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend das Revisionsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Deutschland und der Schweiz genehmigt.

Das Protokoll bewirkt eine Anpassung der DBA an die Mindeststandards aus dem
OECD/G20 BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting). Dabei ist sicherzustellen, dass ein DBA eine BEPS-konforme Präambel und Anti-Missbrauchsbestimmung enthält (BEPS Action 6). Weiters ist sicherzustellen, dass die Regelungen zu Verständigungsverfahren den Ergebnissen des BEPS-Projektes entsprechen (BEPS Action 14).

Die Einhaltung der BEPS-Mindeststandards unterliegt den Peer Review Verfahren der OECD, diese werden daher im Rahmen der liechtensteinischen Abkommenspolitik konsequent umgesetzt.

Analoge Anpassungen in den übrigen DBA Liechtensteins erfolgen durch das multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung von steuerabkommensbezogenen Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (sog.
Multilaterales Instrument; MLI).

Das Inkrafttreten und die Anwendbarkeit der Änderungsprotokolle hängen von den jeweiligen innerstaatlichen Verfahren ab. Es ist geplant, dass die Änderungsprotokolle ab 1. Januar 2022 zur Anwendung kommen.