Umsetzung des Test-Achats Urteil

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. September 2020 den Bericht und Antrag betreffend die Umsetzung des EuGH-Urteil C-236/09 verabschiedet. Der Europäische Gerichtshof erklärte mit seinem Urteil vom 1. März 2011 Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2004/113/EG für ungültig. Diese Bestimmung sieht eine Ausnahme vom Verbot der Berücksichtigung des Faktors Geschlecht bei der Berechnung von Versicherungsprämien und -leistung vor.

Nun soll das Test-Achats Urteil in das EWR-Abkommen übernommen werden und Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie aufgehoben werden. Dementsprechend muss auch die Ausnahmebestimmung in Art. 4a Abs. 5 Bst. c des Gleichstellungsgesetzes in Liechtenstein aufgehoben werden.
Grundsätzlich sind von der Umstellung auf Unisex-Tarife alle Versicherungsprodukte betroffen, bei denen bei der Tarifierung zwischen Mann und Frau unterschieden wird. In erster Linie sind dies die KFZ-Haftpflicht- und die Lebensversicherung, die Aufzählung ist nicht abschliessend.
Das Gesetz über die Abänderung des Gleichstellungsgesetzes soll am 1. Januar
2022 in Kraft treten, so dass den Versicherungsunternehmen genügend Anpassungszeit verbleibt. Auf vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes abgeschlossene Versicherungsverträge findet grundsätzlich das bisherige Recht Anwendung. Vereinbaren die Parteien jedoch vertraglich die Verlängerung eines solchen Versicherungsvertrags, so findet das neue Recht Anwendung.