Revision DBA Deutschland betreffend BEPS-Mindeststandards

Liechtensteins Botschafterin Isabel Frommelt-Gottschald und Botschafterin Susanne Schütz; Beauftragte des Auswärtigen Amts für Südosteuropa, die Türkei, EFTA-Staaten, OSZE und Europarat unterzeichnen Änderungsprotokolle zum DBA

Botschafterin Isabel Frommelt-Gottschald unterzeichnete am Dienstag, 27. Oktober 2020 für Liechtenstein ein Revisionsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Liechtenstein und Deutschland.

Das Protokoll bewirkt eine Anpassung des DBA an die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD/G20. Einerseits werden der Titel und die Präambel angepasst und andererseits wird eine BEPS-konforme Anti-Missbrauchsbestimmung aufgenommen (BEPS Action 6). Die BEPS-Mindeststandards unterliegen einem Peer Review Verfahren der OECD und werden im Rahmen der Abkommenspolitik Liechtensteins entsprechend umgesetzt.

Analoge Anpassungen in den übrigen DBA Liechtensteins erfolgen durch das multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung von steuerabkommensbezogenen Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (sog. Multilaterales Instrument; MLI).

Das Inkrafttreten und die Anwendbarkeit des Änderungsprotokolls hängen von den innerstaatlichen Verfahren ab. Es ist geplant, dass das Änderungsprotokoll ab 1. Januar 2022 zur Anwendung kommt.