Regierung verabschiedet agrarpolitischen Bericht 2020

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. September 2020 den agrarpolitischen Bericht 2020 an den Landtag verabschiedet.

Gemäss Landwirtschaftsgesetz unterbreitet die Regierung dem Landtag mindestens alle vier Jahre einen agrarpolitischen Bericht, welcher Ausführungen zur Weiterentwicklung und Ausrichtung der Agrarpolitik, der wirtschaftlichen Situation der Landwirtschaftsbetriebe, der Ausgabenentwicklung der Vorjahre und der Finanzentwicklung der Folgejahre enthält.
Der agrarpolitische Bericht bietet dem Landtag die Möglichkeit, sich in regelmässigen Abständen mit der Weiterentwicklung und Ausrichtung der Agrarpolitik zu befassen und dabei die strategische Weichenstellung vorzunehmen.
Um die vom Landtag gewünschte agrarpolitische Diskussion im Gesamtzusammenhang zu ermöglichen, werden neben den im Landwirtschaftsgesetz vorgegebenen Inhalten insbesondere auch der Umsetzungsstand der Massnahmen nach dem letzten agrarpolitischen Bericht, die Rahmenbedingungen und die Herausforderungen für die liechtensteinische Landwirtschaft beschrieben.
Der agrarpolitische Bericht 2020 zeigt für die Handlungsfelder „Produktionsgrundlage Boden“, „Ökonomie und technischer Fortschritt“, „Soziales“, „Ökologie“ und „Tierwohl“ Massnahmen zur Weiterentwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft auf.
Als nächster Schritt soll mit den Behörden und den Betroffenen die Weiterentwicklung des landwirtschaftlichen Leitbildes erarbeitet werden. Der Hohe Landtag wird – wie vom Hohen Landtag anlässlich der Beratung des agrarpolitischen Berichts 2016 gewünscht – im Rahmen der Behandlung des kommenden agrarpolitischen Berichtes jeweils am Beginn einer Legislatur die Möglichkeit erhalten, auf dieser Basis die massgeblichen Weichenstellungen der Landwirtschaft mitzugestalten, welche die Regierung bis zum Ende der jeweiligen Legislatur begleiten und umsetzen soll.