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Homeoffice-Wunsch stellt Betriebe vor Herausforderungen

Homeoffice funktioniert besser als erwartet. Zu diesem Schluss kommen zwei Drittel der 125 Betriebe und Institutionen, die sich im Juni an einer Umfrage der Stiftung Zukunft.li beteiligt haben. Rund 80 Prozent der Umfrageteilnehmenden glauben, dass Homeoffice nach der Pandemie an Gewicht gewinnen wird. Doch in einem Land mit einem Grenzgängeranteil von 56 Prozent stossen die Arbeitgeber an rechtliche Grenzen, die nur auf politischer Ebene gelöst werden können.

Der grösste Hemmschuh ist das Sozialversicherungsrecht. Ein Grenzgänger, der im Homeoffice arbeitet, ist per Definition parallel in zwei Staaten tätig. Dies kann sich je nach Umfang der Homeoffice-Tätigkeit darauf auswirken, welchem Land – also entweder dem Wohn- oder dem Arbeitsort – er sozialversicherungsrechtlich unterstellt wird. Dabei gilt: Verbringt ein Grenzgänger mehr als 25 Prozent seiner Arbeitszeit im Homeoffice, muss er sozialversicherungsrechtlich komplett dem Wohnsitzstaat unterstellt werden. Das heisst, dass alle Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge ins dortige Sozialversicherungssystem eingezahlt werden müssen. Noch stärker eingeschränkt sind Grenzgänger aus der Schweiz, die keinen Schweizer bzw. EFTA-Pass besitzen. Für sie gilt diese «25-Prozent-Regel» nicht. Arbeitetet beispielsweise ein in der Schweiz wohnhafter Deutscher oder Österreicher im Homeoffice, dann muss er anteilsmässig den Sozialversicherungen beider Staaten unterstellt werden, also die Stunden, die er im Homeoffice verbringt mit den Schweizer Behörden abrechnen und den Rest in Liechtenstein.

Aufgrund dieser Rechtslage können Unternehmen ihr Homeoffice-Potenzial nicht ungehindert nutzen – es sei denn, sie nehmen höheren administrativen Aufwand und gegebenenfalls höhere Sozialbeiträge in Kauf.

Pandemie hat Arbeitswelt nachhaltig verändert
Wie die Umfrage von Zukunft.li zeigt, haben die Unternehmen während der Covid-19-Pandemie durchaus positive Erfahrungen mit Homeoffice gemacht. Insgesamt sind rund zwei Drittel der Umfrageteilnehmenden der Meinung, dass die Pandemie eine nachhaltige Veränderung in Gang gesetzt hat und dass sich künftig in vielen Branchen eine Mischform von Präsenz am Arbeitsplatz und Homeoffice etablieren wird. Ebenfalls zwei Drittel der Umfrageteilnehmenden gaben an, dass ein zeitgemässes Homeoffice-Angebot die Arbeitsplatzattraktivität stärkt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert. Zwei von drei sind ausserdem der Meinung, dass durch vermehrtes Homeoffice die Verkehrsprobleme eingedämmt werden könnten.

Als Nachteil sehen die Unternehmen die anspruchsvollere Organisation und Führung, den Aufwand beim Datenschutz, die Gefahr mangelnder Team-Zusammengehörigkeit sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Grenzgänger. Von Letzterem fühlen sich rund 40 Prozent der Unternehmen eingeschränkt.

Politischer Handlungsspielraum besteht

Ein von Zukunft.li in Auftrag gegebenes rechtliches Kurzgutachten des Europarechtsexperten Dr. Georges Baur vom Liechtenstein Institut zeigt, dass im bilateralen Verhältnis mit den Nachbarstaaten bezüglich Homeoffice trotz gültiger EU-Verordnungen Spielraum besteht. Voraussetzung dafür ist jedoch politischer Wille von beiden Seiten. Die umfassende und mehrheitlich positive Homeoffice-Erfahrung während der Covid-19-Pandemie könnte das Zeitfenster für bilaterale Verhandlungen geöffnet haben. Zukunft.li. empfiehlt, das Gespräch mit den Nachbarstaaten zu suchen, um die verschiedenen Lösungsoptionen zu diskutieren. Schliesslich müssten auch die Nachbarländer an flexibleren Lösungen bezüglich Homeoffice interessiert sein. Einerseits, weil dadurch der Pendlerverkehr reduziert werden könnte und andererseits, weil durch flexiblere Regelungen der Vollzugsaufwand der Behörden verringert wird.

Aber nicht nur bezüglich der Koordination der Sozialversicherungen, sondern auch in anderen Bereichen fehlen klare gesetzliche Vorgaben für das Arbeiten im Homeoffice. Sowohl im Steuer- und Arbeitsrecht als auch im Bereich des Datenschutzes gibt es offene rechtliche Fragen. Die öffentliche Hand ist gefordert, für Unternehmen und Arbeitnehmer Rechtssicherheit zu schaffen und Unklarheiten zu beseitigen.

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