Homeoffice: «Dieses Risiko sollten Unternehmen nicht eingehen»

 

Am 30. Juni enden die pandemiebedingten Homeoffice-Sonderregelungen für Grenzgänger. Für mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden in Liechtenstein ist es dann grösstenteils vorbei mit der Flexibilität des Arbeitsortes. 

Arbeiten Grenzgänger im Homeoffice, stellen sich sozialversicherungs-, steuer- und arbeitsrechtliche Fragen. Wie komplex diese sind, weiss Ralph Büchel, Inhaber der Beratungsfirma Caveris. Im Podcast rät er Unternehmen, diese Themen nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und genau zu prüfen, was diesbezüglich im Mitarbeiterreglement steht. Denn nicht für alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger gelten die gleichen Regeln. Sie variieren je nach Wohnsitzstaat oder auch Staatsbürgerschaft. Besonders herausfordernd ist die Situation beispielsweise für EU-Bürger, die in der Schweiz wohnen und nach Liechtenstein pendeln. Homeoffice ist für sie kaum möglich, weil der Arbeitgeber jede in der Schweiz geleistete Arbeitsstunde mit den Sozialversicherungen in der Schweiz und die in Liechtenstein geleisteten mit den Sozialversicherungen in Liechtenstein abrechnen müsste.

Flexibilität steigert Arbeitgeberattraktivität
Für den Werkplatz Liechtenstein, der stark von Grenzgängern abhängig ist, wird Homeoffice durch diese rechtliche Komplexität zur Herausforderung. Denn dieser Trend wird nach der Pandemie nicht einfach wieder verschwinden, sondern unseren Arbeitsalltag nachhaltig prägen. Davon ist Philipp Hammer, Geschäftsführer der Wilhelm AG in Vaduz überzeugt. Im Podcast verweist er auf verschiedene Umfragen, nach denen sich eine Mehrheit der Arbeitnehmenden eine Mischform von Präsenz am Arbeitsplatz und Homeoffice wünscht. Unternehmen, die grosszügige Homeoffice-Lösungen anbieten können, dürften im «Kampf um die besten Talente» also einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil haben.

Standortnachteil für Liechtenstein
Für den Werkplatz Liechtenstein, mit einem Grenzgängeranteil von rund 56 Prozent, ist die geltende Gesetzeslage also eindeutig ein Nachteil. Diese wird sich nicht so schnell ändern, wie der Antwort auf eine im April-Landtag gestellte Kleine Anfrage zu entnehmen ist. Welche Regelungen für Grenzgänger im Homeoffice gelten, entnehmen Sie der im September 2020 erschienen Publikation von Zukunft.li «Homeoffice – Wunsch und Wirklichkeit» (Copyright © 2022 Stiftung Zukunft.li, Doris Quaderer, Projektleiterin )