Doppelbesteuerungsabkommen mit Niederlanden

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 1. September 2020 den Bericht und Antrag an den Landtag zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit den Niederlanden genehmigt.

Der Ausbau eines weiten DBA-Netzwerkes ist eines der zentralen Eckpfeiler der liechtensteinischen Finanzplatzstrategie. Durch ein DBA wird die Doppelbesteuerung im grenzüberschreitenden Verkehr verhindert und allfällige Quellensteuern werden reduziert bzw. abgebaut. Im Weiteren können Verrechnungspreisfragen in einem institutionalisierten Rahmen mit dem Partnerstaat besprochen werden und die Rechtssicherheit wird beispielsweise durch die Möglichkeit von Verständigungsverfahren erhöht. Dadurch werden wiederum Investitionen befördert und Marktzutritte erleichtert.
Das Abkommen regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung bei den Einkommens- und Vermögenssteuern. Zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen wurde bei Konzern-Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren betreffend Quellensteuern ein Nullsatz vorgesehen. Die Regelung zum Informationsaustausch entspricht dem internationalen Standard, wobei der automatische Informationsaustausch (AIA) über das AIA-Abkommen zwischen Liechtenstein und der EU abgewickelt wird.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.