Aufhebung des Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 1. September 2020 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Aufhebung des Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds aufgeworfenen Fragen verabschiedet.

Am 29. September 2016 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 88/2016 betreffend die Aufhebung des Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds sowie die Postulatsbeantwortung für einen soliden Zukunftsfonds in erster Lesung beraten. Der Landtag hat mit 19 Stimmen das Eintreten auf die Vorlage beschlossen.
Im Rahmen der ersten Lesung wünschte der Landtag weitere Informationen zu möglichen Formen von Staatsfonds und zu der im Jahr 2008 angedachten Schaffung einer Stiftung „Ärar“. Ebenfalls sollte als Alternative zur Aufhebung des Gesetzes die Möglichkeit der Schaffung eines Staatsfonds geprüft werden. Aufgrund dieser unklaren Situation verzichtete die Regierung in direkter Folge auf die Vorlage einer Stellungnahme.
Anlässlich der Postulatsbeantwortung betreffend eines verantwortungsvollen Umgangs mit staatlichen Überschüssen und Reserven ging die Regierung nochmals detailliert auf die Entwicklung der staatlichen Reserven, deren Zweck sowie auf mögliche Formen von Staatsfonds ein. Im Zuge der Behandlung wurden diese zusätzlichen Informationen als ausreichend betrachtet und die Regierung gebeten, die Stellungnahme zur ersten Lesung betreffend die Aufhebung des Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds zu erstellen und dem Landtag noch in dieser Legislaturperiode vorzulegen.
In der Stellungnahme wird auf diese Anliegen eingegangen und die Gründe, welche für eine ersatzlose Aufhebung des Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds sprechen, werden nochmals erläutert.